EU legt Transparenzpflichten bezüglich nachhaltiger Investments und ESG-Risiken fest
EbAV als Finanzmarktteilnehmer klassifiziert. 15-monatige Übergangsfrist.
EbAV als Finanzmarktteilnehmer klassifiziert. 15-monatige Übergangsfrist.
Starke Divergenz zwischen Gewinnern und Verlierern bereits bis 2025. Erste Einigung bezüglich Taxonomie.
ESG-Investments folgen längst nicht mehr primär ethischen Motiven, sondern den Anforderungen zeitgemäßen Risikomanagements -institutioneller Investoren. Zur Stabilisierung von Portfolios lässt sich dies gewinnbringend nutzen. Wer tatsächlich einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigeren und sozialeren Welt leisten will, sollte darüber hinaus andere Ansätze wählen.
Monokulturen, Landflucht und Kahlschlag: Timber-Investments in Emerging Markets müssen nicht automatisch ein Beitrag für den Umweltschutz sein, im Gegenteil: Häufig schaffen sie vielfache Umwelt- und auch soziale Probleme. Doch hier nachhaltig zu investieren ist möglich, manchmal über einen Umweg namens Agroforestry.
R+V, Alte Leipziger und Ärzte Nordrhein setzen stärker auf Alternatives. AP7 nimmt Unternehmen in die Pflicht.
Untersuchung der 25 größten Banken. Besonders hinsichtlich dem Kerngeschäft Nachholbedarf identifiziert.
Gastbeitrag von Prof. Dr. Friedrich Thießen, Inhaber der Professur für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre der TU Chemnitz.
Ausrufung des Klimanotstands soll Maßnahmen forcieren. BEE: Europa überholt Deutschland.
„Neu geschärfte Nachhaltigkeitsstrategie“. Vor kurzem unterschrieben öffentliche Versicherer.
Immer mehr Marktteilnehmer, weniger Covenants, diverse Nachhaltigkeitsaspekte oder auch der Rotmilan: Die Umsetzung der Infrastruktur-Allocation wird anspruchsvoller. Welche Wege Investoren in der Praxis wählen, machte eine Diskussionsrunde auf einer Veranstaltung von Faros Consulting in Wien deutlich.