Zum ersten Mal nach 30 Jahren: Höchstrechnungszins steigt
BMF beschließt Anstieg auf ein Prozent in 2025. Aktuarvereinigung und GDV begrüßen diese Entscheidung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat angekündigt, eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung zur Konsultation zu stellen und den Höchstrechnungszins zum Jahr 2025 anzuheben. Das stellt die erste Erhöhung seit 30 Jahren dar. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat Ende November 2023 eine Empfehlung für eine Anpassung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung auf ein Prozent ab 2025 gegeben. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun angekündigt, dieser Empfehlung zu folgen. „Eine gute Entscheidung“, wie der DAV-Vorsitzende Dr. Maximilian Happacher festhält.
Von vier auf 0,25 Prozent
Mitte 1994 stieg der Höchstrechnungszins von 3,5 auf vier Prozent. Seit Mitte 2000 ging es mit der Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen, kontinuierlich abwärts auf nur noch 0,25 Prozent.
Vor dem Hintergrund eines gestiegenen Zinsniveaus, aufgrund volkswirtschaftlicher Prognosen unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bietet ein steigender Höchstrechnungszins für Neuverträge aus Sicht der Deutschen Aktuarvereinigung Optionen für Flexibilität im Produktangebot und gleichzeitig eine stabile Grundlage für die mittelfristige Entwicklung.
„Wir freuen uns, dass das BMF unserer Empfehlung gefolgt ist und den Höchstrechnungszins anpassen wird. Das wird den sich geänderten Rahmenbedingungen absolut gerecht. Gerade der gestiegene Inflationsdruck hat das Zinsniveau nachhaltig verändert. Derzeit kann man insofern davon ausgehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent verbleiben werden. Ein nach wie vor mit Sicherheitsabschlag kalkulierter Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent ergibt daher Sinn.“
GDV für weniger Mindestbeitragsgarantie
Auch die Versicherungswirtschaft begrüßt die Anhebung des Höchstrechnungszinses ab 2025. „Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“ Damit haben die Versicherer Klarheit für 2025 und können sich noch rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten. „Unabhängig davon sollte die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Altersvorsorge abgesenkt werden, damit mehr Gelder in renditeträchtigere Anlagen investiert werden können.“, so Asmussen weiter.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Fixed Income
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