Weniger geschlossene Immobilienfonds, mehr Volumen
1.311 Vehikel verwalten 28,5 Milliarden Euro. Neues Gesetz bringt zwei neue Konstrukte.
In 2020 ist die Zahl der geschlossenen Immobilienfonds um 135 auf 1.311 Vehikel gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um rund zehn Prozent. Trotz der abnehmenden Zahl der Fonds stieg das gesamte Nettofondsvermögen aller geschlossenen Immobilienfonds im vergangenen Jahr um rund 1,7 Milliarden Euro auf 28,5 Milliarden Euro Ende 2020. Die Mittelzuflüsse fielen im vergangenen Jahr unter dem Strich relativ gering aus. Das Nettomittelaufkommen lag bei 45 Mio. Euro. Diese Daten publiziert Intreal auf Basis der Bundesbankstatistik. Die Zentralbank differenziert nicht zwischen geschlossenen Publikums-AIF und geschlossenen Spezial-AIF.
Michael Schneider, Geschäftsführer der Intreal, kommentiert: „Die Zahlen scheinen zunächst widersprüchlich. Den Rückgang der Fondsanzahl führe ich auf Fondsauflösungen zurück. Offenbar nutzen geschlossene Immobilienfonds, die vor vielen Jahren aufgelegt wurden, die günstige Marktlage und verkaufen ihre Objekte und lösen die Fonds auf. Allerdings greift eine bloße Betrachtung der Anzahl zu kurz. Zwar wurden Fonds aufgelöst, aber es wurden auch neue Fonds aufgelegt. Während es sich bei den aufgelösten Fonds meiner Meinung nach um Publikumsfonds aus der Zeit vor dem KAGB handelt, sind die neuen Fonds geschlossene Spezial-AIF für institutionelle Investoren. Letztere haben oft deutlich größere Volumina als Publikumsfonds. Dies spiegelt sich im steigenden Nettofondsvermögen aller geschlossenen Fonds wider.“
Die Service-KVG Intreal administriert im Geschlossene-AIF-Bereich per 15. April 2021 Vehikel mit einem Nettovermögen von rund 6,8 Milliarden Euro. Mit rund 6,7 Milliarden Euro entfällt der allergrößte Teil davon auf geschlossene Immobilien-Spezial-AIF – mit steigender Tendenz. Für 2021 ist geplant, neue Spezial-AIF mit einem Volumen von über 1,5 Milliarden Euro aufzulegen.
Neues Fondsstandortgesetz enttäuscht
Änderungen für geschlossene AIF bringt das neue Fondsstandortgesetz, das voraussichtlich am 2. August 2021 in Kraft tritt. Michael Schneider dazu: „Das Ziel der Branche war vor allem eine Verbesserung der Vertriebsfähigkeit, da der Vertrieb von Anteilen an einer geschlossenen Investment-KG relativ sperrig und schwerfällig ist. Diese Hoffnungen wurden jedoch enttäuscht.“
Weiter weist Intreal darauf hin, dass Teil des Gesetzes auch zwei neue Konstrukte sind: das geschlossene Sondervermögen und eine offene Investment-Kommanditgesellschaft. Michael Schneider kommentiert: „Die beiden neuen Fondsarten sind eine Art Mischung, die Elemente der offenen und der geschlossenen Vehikel verbinden. Ob sie künftig eine Rolle spielen werden, muss sich erst noch zeigen und hängt im Wesentlichen davon ab, wie hoch die Nachfrage vonseiten der institutionellen Anleger sein wird.“
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Administration | Immobilien | Master-KVG
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