Viele Sonderabfragen für Pensionskassen
Wie die Aba berichtet, hat die Bafin EbAV in 2021 verstärkt unter die Lupe genommen. Zudem seien EbAV durch die ESG-Berichterstattung zunehmend überfordert.
Die Pensionskassen in Deutschland haben immer mehr Regulierungsthemen auch durch die zunehmende Nachhaltigkeitsregulierung zu bewältigen. Der operative Aufwand sei hoch und bedeute eine „signifikante Arbeitslast“, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba). In ihrer aktuellen Stellungnahme zum „Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) gestartet haben, nennt die Aba auch die Ergebnisse einer Umfrage zu Bafin-Abfragen zum Thema Nachhaltigkeit: Sie zeigt eine hohe Belastung der EbAV. Demnach hat die Bafin im vergangenen Jahr insgesamt 617 Sonderabfragen an EbAV gestellt. Im Vergleich zu Banken (11) und KVGen (94) treffe die EbAV der „operativ hohe Aufwand“ mit einer „umgekehrten Proportionalität“.
Stress durch Eiopa-Stresstest
Immer wieder verweist die Aba auf das Proportionalitätsprinzip hin. Dieses soll verhindern, dass kleinere Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und kleinere Versicherungsunternehmen aufsichtlich den gleichen Bürokratieaufwand zu tragen haben wie große Unternehmen der Branche. Die Aba nennt hier den Eiopa-Stresstest als ein Beispiel für den für EbAV hohen Aufwand: „Für den Stresstest 2022 der Eiopa war eine detaillierte Durchschau der gehaltenen Investments beziehungsweise der zugrundeliegenden Portfolien gefordert, die nicht für alle Asset-Klassen gleichermaßen darstellbar ist. Die Verfügbarkeit der Daten variiert mit der Region (Schwellenländer versus Developed Countries) und der Liquidität der Investments (Public Markets versus Private Markets)“, schreibt die Aba. Kritisch sieht der Verband auch, dass Daten geschätzt werden müssten, wie zum Beispiel für die Klassifizierung nach NACE (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne, zu deutsch: Statistische Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten in der Europäischen Gemeinschaft). „Sind die Daten nicht verfügbar, müssen die Investments approximativ klassifiziert werden, was zum Teil zu erheblichem zeitlichen Aufwand führt“, heißt es in der Stellungnahme.
„Systematische Überforderung“
Der Verband stellt außerdem fest: Spätestens seit der Umsetzung der ESG-Anforderungen in der EbAV-II-Richtlinie vom Dezember 2016 seien EbAV auf dem „Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Finanzbranchenregulierung ‚Nachhaltigkeit‘ für EbAV mit ihren „unangemessenen Anforderungen führt aber zu einer systematischen Überforderung von EbAV und ihren Verbänden“, so die Kritik des Aba.
Hintergrund der Aba-Kritik ist die Nachhaltigkeitsregulierung unter anderem zu Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Vorgaben nach der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), der EU-Taxonomie und der geplanten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).
Auswirkungsperspektive zunehmend im Fokus
Die Aba fordert hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen folglich eine „Regulierungspause“. Der Verband beobachte, wie die regulatorischen Anforderungen für EbAV, sich mit Nachhaltigkeitsaspekten auseinanderzusetzen, „rasant“ zunehmen. Neben die Risiko-Perspektive rücke zunehmend „die Perspektive der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Mensch, Gesellschaft, Umwelt) in den Fokus“. Eine „Regulierungspause“ sowie die Umsetzung bisheriger Anforderungen sei nicht nur für EbAV sinnvoll: Erforderliche Daten und Methoden fehlten, daher komme es in den kommenden Jahren noch in erheblichem Maße zu Schätzungen und zahlreiche neue Prozesse müssen in den EbAV installiert werden.
Formalisierung sei kontraproduktiv
Die starke Formalisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hält die Aba zudem für kontraproduktiv. Der Aufwand in formeller Hinsicht, stehe keinem klaren Vorteil und Nutzen „für eine operativ sinnvolle entscheidungsrelevante Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmenssteuerung“ gegenüber. Vielmehr solle die Regulierung strukturelle Merkmale bei der Regulierung berücksichtigen. „EbAV sind keine Finanzmarktteilnehmer, die Produkte anbieten.“ Neben dem Aufsichtsrecht seien vor allem Sozial- und Arbeitsrecht relevant. „Sozialpartner gestalten regelmäßig die kollektive bAV mit, unter anderem über die Gremien der EbAV.“
Transformation nicht allein durch Umschichten erreichen
Für eine Transformation der Realwirtschaft und die Schaffung einer zukunftsfähigen Infrastruktur reiche ein Fokus auf Portfolioumschichtungen außerdem nicht aus. Um das Kernziel der CO2-Reduktion der Realwirtschaft zu erreichen, reiche dies nicht aus. „Soll nämlich der Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft gelingen, dann bedarf es erheblicher zusätzlicher Investitionen vor allem in den traditionell CO2-intensiven Branchen wie Verkehr, Energie, Landwirtschaft und Industrie. Gerade in diesen kritischen Sektoren sind Umweltverbesserungen anzustreben“, erklärt die Aba in ihrer Stellungnahme. Die komplette Stellungnahme finden Interessierte hier.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: EbaV-II | EbAV-Stresstest | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Offenlegungsverordnung | Pensionseinrichtungen | Pensionsfonds/CTA | Pensionskassen | Risikomanagement
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