Viele Hedgefonds nutzen alternative Daten
Auswertung von Verbraucherausgaben oder Wettermuster. Rechtliche Fragen und Qualität als Herausforderung.
Mehr als die Hälfte der Hedgefonds nutzt alternative Daten, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Dies lässt sich einer Umfrage entnehmen, die heute von der Alternative Investment Management Association (AIMA) in Zusammenarbeit mit dem Fondsdienstleister SS&C Technologies veröffentlicht wurde. Befragt wurden 100 Hedgefonds-Manager weltweit mit einem geschätzten verwalteten Gesamtvermögen von 720 Milliarden US-Dollar. Zudem veröffentlichten die Autoren einen ausführlichen Bericht, der den Umfang des Einsatzes alternativer Daten innerhalb der Hedgefonds-Industrie global untersucht.
Von der Gesamtzahl der befragten Manager verwenden 53 Prozent alternative Daten, von denen 25 Prozent als „Marktführer“ oder Hedgefonds-Manager gelten, die diese Art von Daten seit mehr als fünf Jahren nutzen. Die restlichen 75 Prozent der Nutzer verwenden alternative Daten seit weniger als einem halben Jahrzehnt. Aufgrund von Faktoren wie der Zunahme der Datenmenge selbst und einer Verbesserung in der Datenwissenschaft ist die Zahl der alternativen Datenanbieter von nur 20 im Jahr 1990 auf über 400 (im Jahr 2018) angestiegen.
Alternative Daten sind unkonventionelle oder nicht marktbezogene Daten, die nicht zu den traditionellen Finanz- und Wirtschaftsdaten zählen. Beispiele hierfür sind Daten zu Verbraucherausgaben, Wettermuster und Satellitenbilder. Beispiele für Verbraucherausgaben sind die Kundenfrequenz in Einkaufszentren und Kreditkartenbelege.
Große Herausforderungen sind das Finden von Datenquellen und der regulatorische Gegenwind. 54 Prozent der Marktführer finden es schwierig, qualitativ hochwertige alternative Datensätze zu beschaffen, im Vergleich zu 62 Prozent der „übrigen Marktteilnehmer“. 20 Prozent der Marktführer berichteten über regulatorische und Compliance-Herausforderungen gegenüber 15 Prozent der „übrigen Marktteilnehmer“. Stichpunkte hierzu sind der Datenschutz, die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder der Verbraucherschutz.
Autoren: Patrick EiseleIn Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar