Recht, Steuer & IT

Ruhe vor dem Sturm

Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die ­Banken, Versicherungen, Pensionskassen und ­Fondsgesellschaften ­bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze ­feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den ­Beteiligten Spielraum –­ und zunächst Zeit, sich für den ­kommenden ­Regulierungssturm zu wappnen.

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Recht, Steuer & IT

Nachhaltiges Investieren – ESG-Regulierung nimmt weiter Konturen an

Gastbeitrag von Dr. Harald Glander, Rechtsanwalt und Partner, und ­Daniel Lühmann, Rechtsanwalt und Supervising Associate in den ­Bereichen Financial Services und ­Investmentfonds bei der inter­nationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.

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