Ruhe vor dem Sturm
Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fondsgesellschaften bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den Beteiligten Spielraum – und zunächst Zeit, sich für den kommenden Regulierungssturm zu wappnen.