Recht, Steuer & IT

Ruhe vor dem Sturm

Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die ­Banken, Versicherungen, Pensionskassen und ­Fondsgesellschaften ­bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze ­feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den ­Beteiligten Spielraum –­ und zunächst Zeit, sich für den ­kommenden ­Regulierungssturm zu wappnen.

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Strategien

Von Licht und Schatten

Chinas Wachstum lockt Investoren. Doch die chinesische Zentralregierung verschreckt mit ihrer Politik der harten Hand gegenüber Hongkong und den Uiguren zunehmend gerade auch nachhaltigkeitsorientierte Investoren. Wer Wert auf Nachhaltigkeit legt, sollte seine Anlagepraxis überdenken.

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