Bei den börsennotierten Unternehmen in Deutschland gibt es große Unterschiede in Sachen Corporate Governance, wie eine neue Untersuchung zeigt. Im Vergleich zum Vorjahr liegt die Latte höher.
Gegen Wertpapierbetrug rechtlich vorzugehen, kann man zu den Pflichten eines Trustees zählen. In den USA sind Kapitalmarktklagen ein etablierter und nicht nur für den Rechtsbeistand lukrativer Weg, um Anlegerinteressen durchzusetzen. Dagegen ist Deutschland trotz Musterverfahrensgesetz noch ein Entwicklungsland. Der Rechtsweg ist sehr lang und weist mitunter Schlaglöcher auf.
Gute Unternehmensführung ist vielen Investoren sehr wichtig. Eine aktuelle Auswertung von Union Investment zeigt, dass selbst Dax-Konzerne Schwachstellen haben.
Sustainable-Finance-Beirat plädiert für „robuste, prüfbare und vergleichbare“ Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen. Konzept der doppelten Wesentlichkeit ausdrücklich begrüßt.
Studie vergleicht Selbstverpflichtungen hiesiger Banken mit internationalen Standards. GLS-Bank und Ethik-Bank im Ranking vorne, Deka-Bank unter den Schlusslichtern.
Die jüngst verabschiedete Reform des Stiftungsrechts gibt der Governance in Stiftungen Leitplanken. Erstmals besteht eine Haftungsbefreiung für Organmitglieder. Diese Haftungsfreiheit ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Gastbeitrag von RA Dr. Stefan Fritz, Geschäftsführer der Bischof-Arbeo-, St. Antonius- und St. Korbinian-Stiftung, und Jörg Seifart, geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für das Stiftungswesen.