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24. Januar 2024

T+1 statt T+2

Verkürzte Abwicklungszeiten setzen Marktteilnehmer unter Druck. Für Investoren stellt sich die Frage der „T+1-Readyness“ ihrer Dienstleister.

Ab dem 28. Mai gilt in den USA T+1. Dies bedeutet, dass sich in den Staaten die Abwicklungszeit für Wertpapiergeschäfte um einen Tag verkürzt. Dies wiederum hat auch Auswirkungen für den europäischen Markt, zumal sich Großbritannien dem amerikanischen Vorbild anschließen dürfte, warnt Cofinpro. Cofinpro unterstützt nach eigenen Angaben deutsche Banken und Fondsgesellschaften in der Management-, Fach- und Technologieberatung.

„Die deutschen Marktteilnehmer überarbeiten bereits ihre Prozesse und Systeme im Hinblick auf die neuen US-Settlement-Zyklen. Die Überlegungen der britischen Task-Force und der ‚Call of Evidence‘ der Esma zeigen nun aber, dass die bisherigen Schritte nicht ausreichen. Die EU und vor allem Deutschland müssen sich verstärkt um die Harmonisierung und Digitalisierung der sehr heterogenen Wertpapierabwicklungslandschaft in Europa kümmern“, sagt Jan Stelzer, Manager der Unternehmensberatung Cofinpro.

Wie Cofinpro berichtet, habe auch die britische T+1-Task-Force angedeutet, dass es bei dem für Ende Q1 2024 erwarteten Plan nicht mehr um die Frage geht, ob T+1 in Großbritannien umgesetzt wird, sondern vielmehr um das „Wann“ und „Wie“. „Großbritannien ist einer der größten Handelsplätze für Devisen und Anleihen auf der Welt. Für die deutschen Marktteilnehmer bedeutet das: Sie müssen sich von der T+2-Welt lösen und ihre Prozesse und Systeme proaktiv auf die neue, schnelle Börsenwelt vorbereiten“, sagt Kapitalmarktexperte und Cofinpro-Manager Jonas Prokopp. Künftig könnten bei verspäteten Transaktionen empfindliche Strafen und Sanktionen drohen.

Aus Sicht von Kommalpha-Vorstand Clemens Schuerhoff zählen zu den wesentlich betroffenen Marktteilnehmern Broker, Asset Manager, KVGen, Custodians und Zentralverwahrer. „Es scheint, dass das Thema bisher noch unterschätzt wird und wenig Abstimmung zwischen diesen verschiedenen Akteuren erfolgt. Die Facetten der Umstellung sind vielfältig, da neben reinem Settlement Themen wie Dollar-Disposition, Wertpapierleihe und US-wertpapierspezifische Ereignisse betroffen sind“, erläutert Consultant Schuerhoff. Nicht zuletzt betrifft T+1 auch Investoren. „Asset Ownern ist zu empfehlen, die ‚T+1-Readyness‘ ihrer Dienstleister zu prüfen. Das gilt insbesondere für die Kapitalanlagen in Spezialfonds, als auch für Direktinvestments. Bei Letzteren ist auch ein intensiver Blick in die internen Strukturen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf Cash- und Dollar-Management, Cut-Off-Zeiten und Analyse der genutzten US-Finanzinstrumente“, so Schuerhoff.

In der Umstellung auf T+1 sieht Cofinpro einige Vorteile für die Marktteilnehmer. So erwähnt der Berater unter anderem, dass durch die Zeitverkürzung Kontrahenten-Risiken und Margin-Anforderungen sinken. Wird Kapital kürzer gebunden, reduzieren sich auch die Betriebskosten.

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