Stiftungen
12. März 2019

Stiftungsrechtsreform: Grundsatz des ordentlichen Kaufmanns

Einführung einer Business Judgement Rule soll mehr Rechtssicherheit bringen. Excel-Tool bezieht ESG in Vermögensanlageentscheidungen mit ein.

Die geplante Stiftungsrechtsreform könnte die Rahmenbedingungen für Investitionen von Stiftungen in alternative Anlageformen wie zum Beispiel Impact Investments verbessern. So sagt Stefan Fritz, Geschäftsführer der Stiftungen der Erzdiözese München und Freising, der für Stiftungen ein Excel-Tool entwickelt hat, dass die Vorstände bei  der Vermögensanlage unterstützen soll: „Die Entwürfe einer Stiftungsrechtsreform auf BGB-Ebene sehen die Einführung der Business Judgement Rule ins Stiftungsrecht vor. Diese sichert den Entscheidungsträgern in Stiftungen unter bestimmten Voraussetzungen einen haftungsfreien Ermessensspielraum für unternehmerische Entscheidungen.“

Mehr Mut bei der Kapitalanlage

Die Einführung einer Business Judgement Rule soll also für mehr Rechtssicherheit sorgen. „Wer sich bei der Vermögensverwaltung wie ein ordentlicher Kaufmann verhält, hat das Gesetz auf seiner Seite. Das führt hoffentlich zu etwas mehr Mut bei der Kapitalanlage“, sagt Oliver Rohn, Justiziar und Betreuer des Arbeitskreises Stiftungsvermögen beim Bundesverband Deutscher Sitftungen. Das Gesetz mache für die Vermögensanlage keine expliziten Vorgaben, wie die Kapitalanlage konkret zu gestalten sei, beispielsweise wie hoch die Aktienquote sein dürfe. „Es gibt sehr viel Unwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Oft wird die Kapitalanlage von sehr engagierten Ehrenamtlichen verwaltet, die aber keine juristische Ausbildung oder Banklehre absolviert haben. Da entstehen Mythen und Traditionen wie von der mündelsicheren Anlage, die als einzige den Anforderungen der sicheren Kapitalanlage genügt“, weiß Rohn. „Oder auch die Vorstellung einer maximalen Aktienquote von 30 Prozent, die sich aber nicht im Gesetz wiederfindet. Auch bei Beamten in der Stiftungsaufsicht bestehen manchmal solche Mythen, da müssten die Stiftungen hingehen und genau nachfragen.“ Dass die Business Judgement Rule kommt, sei relativ sicher, meint Rohn. „Vorausgesetzt, die Regierung hält, erwarten wir die Reform zum Herbst 2019.“

Klare Anlageziele stützen Entscheidungen

Das Excel-Tool Stiftungscockpit, dass über die Hompage des Bundesverbands kostenlos heruntergeladen werden kann, will diesen haftungsfreien Ermessensspielraum für Anlageentscheidungen nutzbar machen und diese besser dokumentieren. „Mit dem Instrument lassen sich Ziele und Motive transparent machen und auch Jahre später noch nachvollziehen. Dadurch kann man erkennen, welche Anlageziele und Annahmen einer Entscheidung zu Grunde lagen“, sagt Fritz. Die mittelfristigen Auswirkungen von Umschichtungen auf verschiedene Anlageziele, darunter auch Nachhaltigkeitsziele, lassen sich hiermit simulieren und grafisch auswerten. Die Erreichung der Anlageziele Vermögenserhaltung, Ertrag, Risiko und ESG wird auf einen Blick dargestellt. Letzteres erscheint Fritz auch wichtig zur Risikosteuerung. „ESG hat uns als Stiftung in der Vergangenheit vor Verlusten bewahrt.“ Das Stiftungscockpit hält die Informationsgrundlagen im Entscheidungszeitpunkt fest. „Insbesondere wenn sich durch die tatsächlichen Anlageergebnisse später die Erreichung einzelner Anlageziele verschlechtert, müssen die Verantwortlichen erklären können, was sie damit ursprünglich erreichen wollten. Können sie das nicht, steigt für sie das Haftungsrisiko“, sagt Stefan Fritz. „Stiftungen können alle Annahmen im Tool selbst festlegen, etwa die Geldentwertung oder die erwarteten Renditen einzelner Anlagen, getrennt nach Wertveränderung und ordentlichen Erträgen. Nach innen soll das Tool vor allem eines leisten: eine klare Kommunikation über die wirtschaftliche Situation innerhalb der Stiftungsgremien“. Ein kleiner Nachteil des Tools: Man muss es für jeden Anlageprozess bisher neu ausfüllen, das sei nicht besonders komfortabel, gibt Fritz zu.  „Wenn das Excel-Tool gut ankommt und von vielen Stiftungen in der Praxis genutzt wird, kommt auch eine webbasierte Version in Betracht. Dann könnte man schon eingegebene Daten hinterlegen und auch nach einem Update weiter nutzen.“

Die St. Antonius, St. Korbinian und die Bischof-Arbeo-Stiftung, die drei Stiftungen der Erzdiözese München und Freising, verwalten rund zwei Milliarden Euro. Eine Positivliste wird nach bestimmten, spezifisch katholischen Kriterien selektiert und listet solche Staaten und Unternehmen auf, in die die Asset Manager der Stiftungen ausschließlich investieren dürfen. Die Stiftungen der Erzdiözese München und Freising richten ihre Kapitalanlage bereits nachhaltig aus. Der Anlageplan schließt künftig auch Impact Investments nicht aus. „Wir befinden uns derzeit in einer Umbauphase und prüfen auch den Einsatz solcher Investments“, sagt Fritz.

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