Stiftungsrechtsreform: Fünf Bundesländer hinken hinterher
Bundesverband Deutscher Stiftungen bemängelt: Gesetzentwürfe für Landesstiftungsgesetze liegen noch nicht aus allen Bundesländern vor, darunter aus Berlin und Rheinland-Pfalz. Stiftungsstandort Deutschland werde durch Reform gestärkt.
Zum 1. Juli 2023 tritt die Stiftungsrechtsreform in Kraft. Mit ihr wird das bisherige Landesstiftungsrecht durch ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht abgelöst. Die Bundesländer müssen dazu ihre Landesaufsichten an die neuen Regeln anpassen. Doch manche Bundesländer hinken hier hinterher. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen sind das fünf Bundesländer. Wie der Verband auf LinkedIn vermeldete, läge aus den Ländern Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie dem Saarland zurzeit noch kein Gesetzentwurf für ein neues Landesstiftungsgesetz vor (Stand: 30.6.2023).
„Einheitlicher, übersichtlicher und praktikabler“
Durch die Bündelung des Stiftungsprivatrechts im BGB soll das Stiftungsrecht für die rund 25.000 Stiftungen in Deutschland einheitlicher, übersichtlicher und praktikabler werden, lobt der Bundesverband. Auch für die Vermögensanlage bringt die Stiftungsrechtsreform Veränderungen mit sich, unter anderem die Kodifizierung der sogenannte Business Judgement Rule. Diese besagt, dass Stiftungsorgane nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle ihrer Stiftung handeln.
Annette Heuser, Vorsitzende des Vorstands, Bundesverband Deutscher Stiftungen, kommentiert auf LinkedIn den Start der langersehnten Reform: „Über zehn Jahre lang haben wir uns für eine größtmögliche Vereinheitlichung des Stiftungsrechts eingesetzt. Mit dieser Reform wird der Stiftungsstandort Deutschland in vielen Punkten gestärkt.“
Annette Heuser wurde auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Mai zur neuen Vorstandsvorsitzenden des Verbands gewählt. Sie ist seit 2016 Geschäftsführerin der Prof. Otto Beisheim Stiftung.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Aufsicht | Stifterverband | Stiftungen | Stiftungsrecht | Stiftungsrechtsreform
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