Start des Konsultationsprozesses zum Solvency-Review
Konsultation läuft bis 15.01.2020. Stellungnahme der Eiopa für Juni 2020 angekündigt.
Die Eiopa hat ihren Konsultationsprozess zum Solvency-Review gestartet. Solvency II soll im kommenden Jahr überprüft werden, den Auftakt macht eine Stellungnahme, die technische Empfehlungen für die Überprüfung formuliert. Der Report teilt die 19 behandelten Themen in drei Teile: Erstens die Überprüfung der langfristigen Garantiemaßnahmen, wozu verschiedene Konsultationen beispielsweise zur Extrapolation und zur Anpassung der Volatilität durchgeführt werden. Zweitens werden neue Regulierungsinstrumente geprüft, welche in der Solvency-II-Richtlinie eingeführt werden. Hier geht es insbesondere um makroprudentielle Regulierung, Rückforderung, Lösung und Versicherungsgarantiesysteme. Drittens soll der bestehende Rahmen überarbeitet werden, wobei die Aspekte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Berichterstattung und Offenlegung sowie die Solvenzkapitalanforderung im Vordergrund stehen.
Insgesamt soll behutsam an das Regelwerk herangegangen werden: „Da die Eiopa der Ansicht ist, dass der Solvency-II-Rahmen insgesamt gut funktioniert, war der Ansatz hier im Allgemeinen eher die Evolution als die Revolution. Die wichtigsten Ausnahmen ergeben sich entweder aus der aufsichtsrechtlichen Erfahrung, beispielsweise im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäften, oder aus dem breiteren wirtschaftlichen Kontext, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zinsrisiko.“
Als wichtigste Überlegungen und Vorschläge für den Review listet die Eiopa:
- Überlegungen, einen späteren Ausgangspunkt für die Extrapolation der risikofreien Zinssätze für den Euro zu wählen oder die Extrapolationsmethode zu ändern, um Marktinformationen über den Ausgangspunkt hinaus zu berücksichtigen
- Überlegungen, die Berechnung der Volatilitätsanpassung an risikofreie Zinssätze zu ändern, insbesondere um Überschreitungseffekte zu berücksichtigen und die Illiquidität von Versicherungsverbindlichkeiten widerzuspiegeln.
- Der Vorschlag, die Kalibrierung des Zinsrisiko-Submoduls im Einklang mit den empirischen Erkenntnissen zu erhöhen
- Der Vorschlag, makroprudentielle Instrumente in die Solvency-II-Richtlinie aufzunehmen.
- Der Vorschlag, einen harmonisierten und umfassenden Mindestrahmen für die Verwertung und Lösung von Versicherungsfällen festzulegen.
Die Konsultation läuft bis zum 15.01.2020. Das immerhin 878 Seiten starke Konsultationspapier kann online abgerufen werden.
Autoren: Tim BüttnerSchlagworte: Aufsicht | Solvency II
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