Start des Generationenkapitals verzögert sich
Der Start des sogenannten Generationenkapitals als zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung verzögert sich. Die dafür nötige Stiftung sei noch nicht gegründet worden.
Das Bundesfinanzministerium wird in diesem Jahr kein Geld für das im Januar 2023 von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgestellte „Generationenkapital“ bereitstellen. Das geht aus einer Mitteilung des Ministeriums im Zusammenhang mit dem am Montag vom Bundeskabinett verabschiedeten Nachtragshaushalt 2023 hervor.
Darin ist die Rede von schuldenregelneutralen Minderausgaben „durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023“ in Höhe von zehn Milliarden Euro. Diese Änderung sei keine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Grund sei, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital gebe. In einem Medienbericht heißt es, die dafür nötige Stiftung sei noch nicht gegründet worden.
Christof Quiring, Head of Workplace Investing bei Fidelity International, bezeichnet die Entscheidung, das Generationenkapital zu verschieben, als herben Rückschlag für die „Generationengerechtigkeit in unserem Land“. Dadurch werde das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenansprüche weiter in die Zukunft verschoben.
Das BVerfG hatte am 15. November 2023 erstmalig ein Urteil zur Schuldenbremse des Grundgesetzes gefällt und Artikel 1 und 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 für nichtig erklärt. Das Urteil hat Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds („KTF“) – dem vormaligen Energie- und Klimafonds („EKF“) – hinfällig gemacht.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse soll die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen sichern“, argumentiert Quiring. Gleichzeitig werde diese durch die Last, die das Rentensystem aufbaut, torpediert. „Die Löcher in der Rentenkasse werden bereits heute mit mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt gestopft.“
Früheren Angaben zufolge will das Bundesfinanzministerium das Generationenkapital als eine neue, zusätzliche Komponente zur langfristigen ergänzenden Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen. Dazu soll aus öffentlichen Mitteln ein Kapitalstock entstehen, dessen Erträge ab Mitte der 2030er Jahre die Rentenbeiträge stabilisieren und den Anstieg der Bundeszuschüsse dämpfen sollen. Bisher werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung direkt zur Finanzierung der laufenden Rentenausgaben eingesetzt.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Generationenkapital | Rentensystem
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar