Pensionen belasten öffentliche Haushalte
Barwert der Pensionszusagen von Bund und Ländern bei zwei Billionen Euro. Geringe Deckungsquoten.
Eine neue Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft warnt großen Herausforderungen in der Haushaltspolitik nach der Bewältigung der Krise. Auf der einen Seite stehe dann weiterhin die Schuldenbremse in Nicht-Krisenzeiten, die eine Neuverschuldung für den Bund begrenzt und für die Länder vollständig untersagt; auf der anderen Seite würden die Ausgaben spürbar anwachsen. „Denn in den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, in der Folge werden die Pensionsausgaben kräftig steigen. Dabei handelt es sich um Ausgabenzwänge, die bisher nur unzureichend in den Finanzplanungen berücksichtigt sind. Zu den eigentlichen Pensionsausgaben kommt noch die Beihilfe zur Krankenversicherung der Ruheständler hinzu“, schreiben Dr. Martin Beznoska und Dr. Tobias Hentze.
Der Barwert der Pensionszusagen (einschließlich Beihilfe) des Bundes beläuft sich laut der Analyse mit Stichtag 31. Dezember 2019 auf rund 809 Milliarden Euro (Bundesministerium der Finanzen, 2020). Das entspreche einem Zuwachs von 88 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Bei den Ländern summiere sich der geschätzte Wert für 2019 auf 1.230 Milliarden Euro, also 1,2 Billionen Euro. Hinzu kommen noch Pensionszusagen auf kommunaler Ebene. Die Pensionslasten des Bundes bedeuten je Einwohner einen Betrag von rund 10.000 Euro. Auf Landesebene kommen bei den Spitzenreitern Berlin und Hamburg rund 20.000 Euro hinzu.
Zu wenig Rücklagen
Die öffentlichen Haushalte sind dabei nicht ausreichend auf die Ausgabensteigerungen eingestellt, so das Institut der deutschen Wirtschaft. Zwar hätten viele Länder und auch der Bund in der Vergangenheit Rücklagen und Fonds aufgelegt, die das Ausgabenplus abfedern sollen. Allerdings würden sich die Deckungsquoten oder der Ausfinanzierungsgrad dieser Fonds auf einen relativ kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Ausgaben belaufen. Vielmehr seien die Zuführungen zu den Rücklagen in einigen Fällen sogar noch gekürzt worden oder der Fonds ist wie in Rheinland-Pfalz gleich ganz aufgelöst worden.
Dies zeige, dass der zweckgebundene Aufbau eines Versorgungsfonds der Tilgung von Altschulden vorzuziehen ist. Denn eine Schuldentilgung könne nie zweckgebunden sein. Wenn die Länder mehr Geld in die Versorgungsfonds eingesetzt hätten, statt Schulden zu tilgen, würde ihnen das geschaffene Finanzpolster noch zur Verfügung stehen, so das Institut.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV)
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar