Pension Management
11. Mai 2017
Nahles: Gegenwind für BRSG kurz vor der Ziellinie
Die Reform der betrieblichen Altersversorgung zieht sich weiter hin. Eigentlich sollte der Bundestag Ende April die entscheidenden Lesungen abhalten, doch dies wurde erst auf den 18. Mai und nun nochmals auf den 1. Juni verschoben. Der aktuelle Zwischenstand.
Der aktuelle Stand des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG) sieht bislang nur einen handfesten Fortschritt vor: Der steuerliche Dotierungsrahmen des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG wird auf 8,0 statt ursprünglich 7,0 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung angehoben (bisher 4,0 Prozent).
Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt aber wie bisher bei 4,0 Prozent. Dieses Einfrieren der SV-Freiheit dürfte ein gravierendes Hemmnis für die angestrebte größere Verbreitung der bAV sein, zumal gesetzlich Krankenversicherte vollen Kranken- und Pflegebeitrag auf die Betriebsrente zahlen müssen. Ausnahme im Gesetzentwurf: Für betriebliche Riester-Renten entfällt ab 2018 in der Auszahlungsphase die SV-Pflicht; sie werden fortan wie private Riester-Renten privilegiert. In der Sparphase wird zudem die Grundzulage ab 2018 von 154 auf 165 Euro jährlich angehoben.
Im Gesetzentwurf wurde am Garantieverbot für bAV-Leistungen festgehalten, obwohl Versicherer, Gewerkschaften und sogar die Arbeitgeber Änderungen in diesem Punkt gefordert hatten. Hintergrund: Die Sozialpartner dürfen auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einführen (6. Durchführungsweg), wobei Mindest- oder Garantieleistungen verboten sind. Stattdessen soll es Versorgungen ohne Garantien (Zielrente) und ohne Haftung des Arbeitgebers geben.
Der Bundesrat hatte am 10. Februar „Prüfbitten“ geäußert und sich vor allem an der geplanten Fortsetzung der Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrentner sowie am völligen Garantieverbot bei Direktversicherungen gestört. Die Bundesregierung ließ den Bundesrat in ihrer Gegenäußerung vom 22. Februar weitgehend abblitzen. Lediglich eine Anhebung des Sonderabgabenabzugs bei Riester-Verträgen werde geprüft. Dennoch wird hinter den Kulissen um die Garantie gefeilscht (Versicherer) und auch die Tarifexklusivität in Frage gestellt (CSU; manche kirchliche Kreise).
Beides ist gefährlich. Gäbe es Garantiekomponenten bei einer reinen Beitragszusage, kämen die deutschen bAV-Anbieter in Gefahr, nach harten Eigenkapitalregeln (Solvency II) behandelt zu werden und damit eine deutliche Verteuerung der bAV zu riskieren. Bei der Tarifexklusivität geht es wohl darum, nicht-tarifgebundene Firmen zuzulassen (durch Bezugnahme auf Branchen-bAV-Tarifverträge), aber womöglich eine „Eintrittsgebühr“ zu verlangen, um sie an den Verwaltungskosten für die Einrichtungen zu beteiligen.
Entschieden ist noch nichts, wurde am Dienstag auf einem Pressegespräch der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) in Berlin deutlich. Aba-Vorstandschef Heribert Karch, der gestern in seinem Amt bestätigt wurde, hält „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen in Deutschland nicht für umsetzbar, da das zahlreiche Probleme bei den Tarifverhandlungen bringen würde“. Die Tarifpartner würden sich ziemlich sicher für Nicht-Tarifgebundene öffnen, um eine Referenzwirkung, große Verbreitung und damit auch kritische Masse bei der Kapitalanlage und den Kosten zu erzielen.
Sein Stellvertreter Dr. Georg Thurnes, im Hauptberuf Chefaktuar beim bAV-Berater Aon Hewitt, ergänzte: „Die Arbeitgeberverbände haben schon deshalb Interesse am Erfolg des Gesetzgebungsverfahrens, weil bei einem Scheitern der bAV-Reform in der nächsten Legislaturperiode eine Stärkung der 1. Säule drohen könnte und damit verbunden höhere Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.“
Gestern und heute findet die Jahrestagung der Aba in Berlin statt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte vor Ort: „Ich bin zuversichtlich, dass das BRSG kommt“. Auf der Zielgeraden der Gesetzgebung „gibt es besonders starken Gegenwind aus München“, ergänzte sie auf der Aba-Tagung. Die beiden wichtigsten Vorwürfe: Das BRSG bringe generell keine bessere Verbreitung der bAV. Und: bAV ohne Garantien seien nicht vorstellbar. Beides entkräftete die Ministerin anschaulich und dämpfte damit die Hoffnungen der Versicherer, bei der künftigen Tarifpartnerrente Produkte mit Garantie anbieten zu können. Die Haftung der Arbeitgeber könne man nicht auflösen ohne den Garantieverzicht, „sonst kippt das ganze Modell, weil das der Grund-Deal ist“, so Nahles.
Spätestens am 7. Juli muss das parlamentarische Verfahren abgeschlossen sein, damit das BRSG zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann. Andernfalls beginnt die nächste Bundesregierung wieder bei null.
Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt aber wie bisher bei 4,0 Prozent. Dieses Einfrieren der SV-Freiheit dürfte ein gravierendes Hemmnis für die angestrebte größere Verbreitung der bAV sein, zumal gesetzlich Krankenversicherte vollen Kranken- und Pflegebeitrag auf die Betriebsrente zahlen müssen. Ausnahme im Gesetzentwurf: Für betriebliche Riester-Renten entfällt ab 2018 in der Auszahlungsphase die SV-Pflicht; sie werden fortan wie private Riester-Renten privilegiert. In der Sparphase wird zudem die Grundzulage ab 2018 von 154 auf 165 Euro jährlich angehoben.
Im Gesetzentwurf wurde am Garantieverbot für bAV-Leistungen festgehalten, obwohl Versicherer, Gewerkschaften und sogar die Arbeitgeber Änderungen in diesem Punkt gefordert hatten. Hintergrund: Die Sozialpartner dürfen auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einführen (6. Durchführungsweg), wobei Mindest- oder Garantieleistungen verboten sind. Stattdessen soll es Versorgungen ohne Garantien (Zielrente) und ohne Haftung des Arbeitgebers geben.
Der Bundesrat hatte am 10. Februar „Prüfbitten“ geäußert und sich vor allem an der geplanten Fortsetzung der Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrentner sowie am völligen Garantieverbot bei Direktversicherungen gestört. Die Bundesregierung ließ den Bundesrat in ihrer Gegenäußerung vom 22. Februar weitgehend abblitzen. Lediglich eine Anhebung des Sonderabgabenabzugs bei Riester-Verträgen werde geprüft. Dennoch wird hinter den Kulissen um die Garantie gefeilscht (Versicherer) und auch die Tarifexklusivität in Frage gestellt (CSU; manche kirchliche Kreise).
Beides ist gefährlich. Gäbe es Garantiekomponenten bei einer reinen Beitragszusage, kämen die deutschen bAV-Anbieter in Gefahr, nach harten Eigenkapitalregeln (Solvency II) behandelt zu werden und damit eine deutliche Verteuerung der bAV zu riskieren. Bei der Tarifexklusivität geht es wohl darum, nicht-tarifgebundene Firmen zuzulassen (durch Bezugnahme auf Branchen-bAV-Tarifverträge), aber womöglich eine „Eintrittsgebühr“ zu verlangen, um sie an den Verwaltungskosten für die Einrichtungen zu beteiligen.
Entschieden ist noch nichts, wurde am Dienstag auf einem Pressegespräch der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) in Berlin deutlich. Aba-Vorstandschef Heribert Karch, der gestern in seinem Amt bestätigt wurde, hält „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen in Deutschland nicht für umsetzbar, da das zahlreiche Probleme bei den Tarifverhandlungen bringen würde“. Die Tarifpartner würden sich ziemlich sicher für Nicht-Tarifgebundene öffnen, um eine Referenzwirkung, große Verbreitung und damit auch kritische Masse bei der Kapitalanlage und den Kosten zu erzielen.
Sein Stellvertreter Dr. Georg Thurnes, im Hauptberuf Chefaktuar beim bAV-Berater Aon Hewitt, ergänzte: „Die Arbeitgeberverbände haben schon deshalb Interesse am Erfolg des Gesetzgebungsverfahrens, weil bei einem Scheitern der bAV-Reform in der nächsten Legislaturperiode eine Stärkung der 1. Säule drohen könnte und damit verbunden höhere Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.“
Gestern und heute findet die Jahrestagung der Aba in Berlin statt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte vor Ort: „Ich bin zuversichtlich, dass das BRSG kommt“. Auf der Zielgeraden der Gesetzgebung „gibt es besonders starken Gegenwind aus München“, ergänzte sie auf der Aba-Tagung. Die beiden wichtigsten Vorwürfe: Das BRSG bringe generell keine bessere Verbreitung der bAV. Und: bAV ohne Garantien seien nicht vorstellbar. Beides entkräftete die Ministerin anschaulich und dämpfte damit die Hoffnungen der Versicherer, bei der künftigen Tarifpartnerrente Produkte mit Garantie anbieten zu können. Die Haftung der Arbeitgeber könne man nicht auflösen ohne den Garantieverzicht, „sonst kippt das ganze Modell, weil das der Grund-Deal ist“, so Nahles.
Spätestens am 7. Juli muss das parlamentarische Verfahren abgeschlossen sein, damit das BRSG zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann. Andernfalls beginnt die nächste Bundesregierung wieder bei null.
Weiterführende Links:
Gesetzentwurf des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes von Ende 2016
portfolio institutionell newsflash 11.05.2017/Detlef Pohl
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