Nachhaltigkeit: Aba für prinzipienbasierte Taxonomie
Regulierung soll die ESG-Offenlegung unterstützen, ohne Vorschriften zu machen. Antworten auf Fragen der Technical Expert Group.
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) hat einen Fragenkatalog beantwortet, den die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) am 7. Dezember veröffentlicht hatte. Bis zum 22. Februar 2019 wurde eine öffentliche Konsultation zur Nutzbarkeit der Taxonomie durchgeführt. Zeitgleich liefen Workshops und weitere Konsultationen zu den technischen Aspekten der Taxonomie.
Die Aba hat die sieben Fragen der Konsultation, die sich auf die Nutzbarkeit der vorgeschlagenen Taxonomie beziehen, beantwortet. In ihrer Antwort setzt sich die Aba für eine Regulierung ein, die von EbAV die Offenlegung ihrer ESG-Politik fordert, aber keine Vorschriften macht, wie diese ESG-Politik auszusehen hat. Eine prinzipienbasierte Taxonomie würde diesen Ansatz unterstützen.
Würde die Taxonomie, wie von der Expertengruppe vorgeschlagen, weiterentwickelt und dann möglicherweise als Basis für aufsichtsrechtliche Regulierungen – wie zum Beispiel den Eiopa Stresstest für EbAV – verwendet werden, könnte dies in der Praxis ähnliche Auswirkungen auf die Kapitalanlage wie eine Negativliste haben, so die Aba. Sie fordert daher, dass die Taxonomie nicht die Grundlage für aufsichtsrechtliche Regulierung für EbAV sein sollte.
Die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) wurde im Juni 2018 von der EU-Kommission ernannt, um diese unter anderem bei der Entwicklung einer EU-Taxonomie in technischen Fragen zu unterstützen. Bei der Taxonomie geht es derzeit um ein EU-Klassifikationssystem, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Im Zusammenhang mit dem Verordnungsverschlag für einen „Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ hatte die Expertengruppe am 7. Dezember 2018 das 108-seitige Papier „Taxonomy pack for feedback and workshops invitations“ mit zahlreichen Fragen veröffentlicht.
Hintergrund: Laut Vorschlag soll die Taxonomie-Verordnung erstens für Mitgliedstaaten und die EU gelten, wenn sie in diesem Bereich Anforderungen für Marktteilnehmer festlegen. Zweitens soll sie für Finanzmarktteilnehmer gelten, die Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. Als nächsten Schritt müssen die Ausschüsse ECON (Wirtschaft und Währung) und ENVI (Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) des Europäischen Parlaments einen Bericht zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission verabschieden.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Klimawandel | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Pensionskassen
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