Versorgungswerke
17. April 2019

Modernisierungen: Zahnärztliches Versorgungswerk Schleswig-Holstein verteidigt sich gegen Vorwürfe

Mieter rechnen mit Mietsteigerungen um das Zwei- bis Dreifache nach Modernisierungen des Projektentwicklers Fortis. Versorgungswerk nimmt Stellung.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen Berliner Mieter bezüglich erwarteter drastischer Mietsteigerungen geäußert. Das Versorgungswerk ist seit 2017 an Projektentwickler Fortis Real Estate Investment beteiligt, welches Ende 2018 umfangreiche Modernisierungen angekündigt hat, die 22 Mietparteien sowie drei Gewerbemieter betreffen. In Konsequenz erwarten die Berliner Mieter Mietsteigerungen um das zwei- bis dreifache der derzeitigen Miete. In einem Brief der Mieter, der an 1000 Zahnärzte verschickt wurde, baten diese die Zahnärzte, sich dafür einzusetzen, dass sich das Versorgungswerk von ihrer Beteiligung an Fortis trennt. Dadurch und durch die öffentliche Berichterstattung in verschiedenen Berliner und Kieler Zeitungen sah sich das Versorgungswerk nun zu einer schriftlichen Stellungnahme gezwungen.

Darin heißt es unter anderem: „Dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer geht es nicht darum, durch drastische Mieterhöhungen die Renten ihrer Zahnärzte zu sichern. Wir haben die Aufgabe, die Versorgungsleistungen unserer Zahnärzte sicherzustellen.“ Bei Investitionen achte das Versorgungswerk insbesondere darauf, dass das eingesetzte Kapital gesichert und eine Rendite erwirtschaftet wird. „In der seit Längerem anhaltenden Niedrigzinsphase ist das Investment in Immobilien eine Anlageform unter mehreren, die wir als Versorgungswerk wie viele andere Institutionen, Unternehmen und private Anleger nutzen.“ Man wolle und könne sich nicht in die Geschäftspolitik von Fortis einmischen.

Debatte um Sinnhaftigkeit der Modernisierungen

Am 28.12.2018 hatte Fortis umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen – Fahrstuhl, Balkone, Dämmung, Belag im Treppenhaus – in den Wohnungen angekündigt. Der Zeitpunkt ist pikant, denn zum Jahreswechsel gab es eine umfangreiche Gesetzesänderung, welche die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete erschwert. Ein gesetzliches vorgeschriebenes Ankündigungsschreiben enthält eine Beispielrechnung, wie hoch die Mieten in Folge der Modernisierungsmaßnahmen steigen könnten. Wie die Kieler Nachrichten berichten, soll in einer 73-Quadratmeter-Wohnung in der Lenbachstraße 7 in Berlin-Friedrichshain die Miete von aktuell 458 Euro auf 1408 Euro steigen. Die Mieter bezweifeln zudem die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Zwar sei es sinnvoll, alte Fenster durch neue zu ersetzen, heißt es in dem Artikel. „Aber warum bekommen wir eine neue Zentralheizung, wenn wir eine moderne Zentralheizung haben. Und warum muss eine Wohnung mit zwei Balkons noch einen dritten erhalten?“, heißt es dort seitens Synke Köhler, einer Mieterin.

Laut Mark Heydenreich, Geschäftsführer des Projektentwickler Fortis heißt es, die tatsächlichen Mietsteigerungen stünden noch nicht fest und „orientieren sich auch an den finanziellen Möglichkeiten des Mieters“. Mit einer Mieterhöhung um das Dreifache sei nicht zu rechnen, da man kein Interesse habe, die Mieter zu verlieren. Die Berliner Mieter beruhigt dies aufgrund der Erfahrungen auf den Wohnungsmärkten der vergangenen Jahre wenig. Eine Mieterinitiative verweist auf eine Formulierung im von Fortis zugestellten Schreiben: „Dieses soll Ihnen jedoch einerseits Klarheit verschaffen und ist andererseits vom Gesetzgeber so vorgeschrieben, damit Sie in die Lage versetzt werden, gegebenenfalls das Für und Wider des Verbleibs in Ihrer Wohnung abzuwägen.“

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