Banken
8. April 2020

Kreditwirtschaft kritisiert Sustainable-Finance-Beirat

ESG-Daten sollen von Realwirtschaft kommen. Nachhaltigkeit keine eigene Risikoart.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Zwischenbericht des Sustainable-Finance-Beirats Stellung genommen. In der Stellungnahme betonen die Banken, das Ziel der Bundesregierung zu unterstützen, mit einer noch zu entwickelnden Sustainable-Finance-Strategie im europäischen Kontext eine führende Rolle bei der weiteren Gestaltung eines nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystems einzunehmen. Jedoch hat die Deutsche Kreditwirtschaft noch einige Anmerkungen, die unter anderem den Aufwand, den Proportionalitätsgedanken und die Rolle der EZB betreffen.

Wesentliche Handlungsansätze der Bundesregierung seien – wie es der Sustainable-Finance-Beirat festhält – ein lenkungswirksam gestalteter CO2-Preis, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erhöhung geeigneter realwirtschaftlicher Investitionen sowie die Mitgestaltung des EU Green Deals und des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, insbesondere der Taxonomie. Entscheidend dabei ist für die Deutsche Kreditwirtschaft, dass gerade mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen die Taxonomie klar, schlank und einfach in der Praxis anwendbar ausgestaltet wird.

Mit Blick auf die zahlreichen regulatorischen Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich „Sustainable Finance“ sollte die Bundesregierung aus Sicht der Banken auch künftig an ihrem Grundsatz der 1:1-Umsetzung von europäischem Recht in der nationalen Gesetzgebung festhalten. Ein Gold-Plating solle es nicht geben. Der Beirat hebe in Teilen zu Recht den wichtigen Grundsatz der Proportionalität hervor – diesem Grundsatz sollte durchweg ausreichend Rechnung getragen werden, so die Forderung der Banken.

Der Wandel in der Finanzwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit sei bereits in vollem Gange. Bei künftigen regulatorischen Änderungen sollte stets auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Kosten und Nutzen geachtet werden. Insbesondere sollten neue administrative Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Der Fokus der Finanzwirtschaft muss weiter darauf liegen, die Finanzintermediationsfunktion aufrechtzuerhalten. Dies ist für alle beteiligten gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Akteure dann gegeben, wenn ein nachhaltig ökonomischer tragfähiger Regelungsrahmen für die Finanzwirtschaft vorliegt. Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats an die deutsche Bundesregierung sollten diesem Umstand ausreichend Rechnung tragen.

Die vom Sustainable Finance-Beirat unterstützten Überlegungen, das geldpolitische Kalkül der Europäischen Zentralbank stärker im Dienst einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung auszugestalten, werden abgelehnt. Für die Europäische Zentralbank muss das Primärziel der Geldwertstabilität aufrechterhalten werden. Den Rahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung muss die Politik setzen. Die Europäische Zentralbank darf dafür nicht zweckentfremdet werden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank darf nicht in Frage gestellt werden.

Daten von der Realwirtschaft und vom Staat

Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist die Realwirtschaft gefordert, für nachhaltige Finanzierungen an nicht-finanzielle Unternehmen den Banken gut aufbereitete Nachhaltigkeitsinformationen vorzulegen. Die Erhebung der zu erbringende Informationen, müsse jedoch unter einem vertretbaren Aufwands-/ Ertragsverhältnis stehen.

Zudem bringen die Banken eine öffentliche Datenbank ins Spiel. Man erachte den leichteren Zugang zu Nachhaltigkeitsrohdaten von Unternehmen beispielsweise im Rahmen einer öffentlichen Datenbank, in die Unternehmen auf freiwilliger Basis ihre Nachhaltigkeitsdaten eingeben können, für sinnvoll. Die Datenbank sollte – zum Zwecke der Förderung von Nachhaltigkeit – als öffentliche Aufgabe verstanden werden und eine entsprechende Finanzierungsgrundlage haben.

Nachhaltigkeit keine eigene Risikoart

Als zunächst positiv bewertet es die Deutsche Kreditwirtschaft, dass der Beirat dem aktuellen Konsens folgt, dass Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikoart darstellen, sondern nur auf die etablierten Risikoarten (Kredit, Marktpreis- und operationelle Risiken) wirken. Um dies noch deutlicher herauszustellen, regen die Banken an, anstelle von „Teilaspekt“ davon zu sprechen, dass Nachhaltigkeitsrisiken „Treiber der bekannten Risikoarten“ sind.

Aus Sicht der Banken spielen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Kreditvergabe eine wichtige Rolle, indem das Kreditinstitut prüft, inwieweit ein Kunde transitorischen oder physischen Risiken ausgesetzt ist und wie sich das auf das Risiko insgesamt auswirkt. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) würde diesen Aspekt schon heute gut in den entsprechenden Prinzipien abbilden.

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