Versorgungswerke
20. Januar 2022

Infrastrukturquote wird bundesweit debattiert

Großanleger interessieren sich für Infrastruktur. In einer Infobroschüre beleuchtet der Alternatives-Verband BAI regulatorische Hürden rund um eine Infrastrukturquote und vieles mehr.

Nordrhein-Westfalens Versorgungswerke können seit März 2021 eine separate Infrastrukturquote von fünf Prozent des Sicherungsvermögens beantragen. Bislang ist kein anderes Bundesland dem Beispiel gefolgt. Jedoch kommen hierfür das Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen in Frage, da diese in ihren landesrechtlichen Regulierungen Abweichungen von den bundesrechtlichen Vorgaben zulassen.

Darauf weist der Bundesverband Alternative Investments (BAI) in einer neuen, 87-seitigen Informationsbroschüre zum Thema Infrastruktur hin. Darin widmet sich der Verband dieser noch jungen Anlageklasse und beleuchtet sowohl die Eigen- als auch die Fremdkapitalseite, also neben Infrastructure Equity auch Infrastructure Debt.

Die Haltung bezüglich einer Einführung einer Infrastrukturquote unterscheidet sich deutlich, so der Verband. „Während einige Bundesländer vergleichbaren Quoten positiv gegenüberstehen, diese jedoch nicht proaktiv einführen wollen, oder noch Abstimmungsbedarf auf Länderebene sehen, nehmen andere eine ablehnende Haltung ein.“

Dieser Umstand werde damit begründet, dass Versorgungswerke selbst keinen Bedarf dahingehend sähen, sondern vielmehr argumentieren eine Erhöhung der Mischungsquoten könne bereits auf Antrag zugelassen werden, so der BAI. „Teilweise orientieren sich jedoch bereits Bundesländer an den Vorgaben aus NRW, so dass de facto die Quote bereits in anderen Bundesländern zur Anwendung kommt.“

Bundesweiter Vorreiter NRW

Als bundesweiter Vorreiter erfolgte in Nordrhein-Westfalen im März 2021 als erstes Bundesland der Erlass zur Einführung einer Infrastrukturquote für Versorgungswerke. Die Quote ermöglicht es dort ansässigen Versorgungswerken unter Landesaufsicht bei der Geldanlage separat eine Infrastrukturquote von fünf Prozent zu beantragen, welche somit nicht unter die Risikokapitalanlagenquote fällt, jedoch der Prüfung des Landesfinanzministeriums unterliegt.

Die Quote ist laut BAI unabhängig von anderen Mischungsquoten und es erfolge keine Anrechnung. Ziel sei es, hiermit übrige Quoten in der Anlageverordnung zu entlasten, wie jene für Risikokapital und Immobilien. Da Infrastrukturinvestitionen für Renditen oberhalb des Rechnungszinses sorgen können, werde somit den Versorgungswerken mehr Spielraum gegeben, ihre gesetzten Renditeziele zu erreichen.

Infrastrukturquoten als neues Förderinstrument

Infrastrukturquoten stellen ein relativ neues Instrument zur Förderung indirekter Investitionen in Infrastruktur durch Versorgungswerke dar. Die wachsende Bedeutung von Infrastrukturinvestitionen für Versorgungswerke hat jedoch noch nicht Einzug in die versicherungsaufsichtsrechtliche Regulierung von Versorgungswerken gefunden, berichtet der BAI und deutet auf ein zentrales Problem hin: „Grundsätzlich unterliegen Versorgungswerke unterschiedlichen landesrechtlichen Regulierungen, die teilweise starr an bundesrechtlichen Vorgaben orientiert sind, teilweise jedoch davon abweichen.“

Teil der Risikokapitalanlagenquote

Da Infrastrukturinvestitionen in der angewendeten Regulatorik jedoch nicht separat aufgeführt werden, und häufig mittels Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligungen erfolgen, sind sie laut BAI im Rahmen der Risikokapitalanlagenquote zu erfassen. Hierunter dürfen grundsätzlich nur 35 Prozent des Sicherungsvermögens fallen, die um weitere fünf Prozent im Rahmen einer Quote (zum Beispiel eine Immobilienquote), erweitert werden können. „Erfolgen direkte Investitionen, ist eine Erfassung im Rahmen der Immobilienquote möglich. Hierdurch sind der Nutzung von Infrastrukturinvestitionen trotz deren zunehmender Attraktivität Grenzen gesetzt, weshalb die Idee von Infrastrukturquoten als Instrument für öffentliche Versorgungswerke in den Diskurs Einzug erhielt“, argumentiert der BAI.

Seit 2016 existieren bereits Erleichterungen für Investoren in Infrastruktur-Equity und Infrastruktur-Debt, die der Solvency-II-Regulierung unterliegen. Auch darauf geht der BAI in seiner neuen Broschüre näher ein.

Infrastruktur-Equity ist bereits weit verbreitet

Abseits des begrenzten Spielraums von Versorgungswerken, die nicht aus NRW stammen, hat sich Infrastruktur in den Portfolios institutioneller Anleger etabliert. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des BAI (Investor Survey 2021). Von 104 befragten Investoren sind 70 Prozent in Infrastructure Equity und 38,5 Prozent in Infrastructure Debt investiert. Die größte Investorengruppe stellen Versicherungsunternehmen (Solvency II/Anlageverordnung) mit 36 Prozent dar, gefolgt von Versorgungswerken mit 20 Prozent und Pensionskassen mit 17,5 Prozent.

Öffentlich-Private-Partnerschaften stocken

Der Bedarf für institutionelles Anlagekapital ist nicht zu übersehen. Laut BAI „stehen wir vor einer Epoche der radikalen Erneuerung und Modernisierung unserer Infrastruktur, getrieben von neuen Technologien, veränderter Nachfrage und marodem Bestand“. Eine bedeutende Herausforderung sieht der Verband darin, den großen Bedarf an Investitionen in Infrastruktur mit dem hohen Angebot an privatem Kapital in Einklang zu bringen.

Auch hier gibt es Hindernisse zu bewältigen. Öffentlich-Private-Partnerschaften (PPP) haben nach Einschätzung des Verbands „hierfür theoretisch großes Potential, konnten sich jedoch in Deutschland bislang nicht durchsetzen“. Mit Blick auf die neue Koalition zeigt sich der BAI skeptisch und erwartet, dass sich daran nichts ändern werde. „Es erscheint vielmehr wahrscheinlich, dass die Hürden für PPP weiter zunehmen werden.“

Die Bedeutung der Themen Energie- und Mobilitätswende im Koalitionsvertrag sowie geplante bürokratische Vereinfachungen hierbei hätten zwar das Potenzial zur Verbesserung privater Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur. Die Analyse des Koalitionsvertrages zeige, dass die Ampelkoalition diesbezüglich jedoch insgesamt sehr vage bleibe.

Die vollständige Informationsbroschüre des BAI zum Thema Infrastruktur finden Sie hier.

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