Versicherungen
9. November 2020

GDV: Proportionalitätsprinzip stärker anwenden

Positionspapier zur Aufsichtspraxis. Mit klareren Regeln stärker an den realen Risiken von Versicherern orientieren.

Das Proportionalitätsprinzip ist in Solvency II fest verankert – doch in der Umsetzung gibt es aus Sicht des GDV Defizite. Dadurch werde in Unternehmen Kapital gebunden, das dann wiederum für Investitionen in wichtige europäische Projekte wie den Green Deal fehle. Der GDV plädiert in einem aktuellen Positionspapier für automatisch greifende Kriterien, die Aufsichts- und Kapitalanforderungen an das Risikoprofil der Unternehmen anpassen.

In der Aufsichtspraxis werde das Proportionalitätsprinzip bislang nur unzureichend angewendet, so nicht nur die Meinung des GDV, sondern auch die Feststellung der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa. Das liege auch daran, dass die Vorteile einer proportionalen Regelanwendung unterschätzt werden. Der GDV begrüßt daher die Überprüfung der Umsetzung des Proportionalitätsprinzips im laufenden Solvency-II-Review. „Wir brauchen Regeln, die sich stärker an den realen Risiken orientieren. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Verbraucher: Die Konzentration auf relevante Risiken macht das System insgesamt stabiler”, betont Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer. Einfachere Regeln verringerten nicht nur die Komplexität und die Kosten in den Unternehmen, sie setzten vielmehr wichtige Ressourcen frei: Risikomanager und Aufsicht können sich auf die für das Unternehmen wirklich relevanten Risiken konzentrieren, langfristige Investitionen werden erleichtert. Damit könne eine konsequente Umsetzung des Proportionalitätsprinzips auch einen signifikanten Beitrag für ein nachhaltiges, digitales Wirtschaftssystem in Europa leisten.

Automatismus anhand festgelegter Kriterien

Klar sei, dass der Ausgangspunkt jeder Regelerleichterung das individuelle Risikoprofil der Unternehmen bleiben müsse. Für diese Risikoeinschätzung sollten jedoch klare Kriterien gelten, die zudem automatisch von den Aufsichtsbehörden angewendet werden. Der GDV plädiert für eine Proportionalitäts-Toolbox: Ausgehend von den Kriterien Solvenzquote (SCR), Volatilität der SCR, Anteil der Eigenmittel an der Bilanzsumme sowie der Systemrelevanz des Unternehmens sollen vereinfachte Kalkulationsregeln bei Kapitalanforderungen (Säule I), einfachere Verfahren bei der Unternehmensorganisation (Säule II) und schlankere Berichtsanforderungen (Säule III) gelten. „Unternehmen müssen im System erlaubte Ausnahmen auch nutzen können. Wir plädieren daher für einen Automatismus: Versicherer dürfen Erleichterungen anwenden, sobald sie genau definierte Kriterien erfüllen. Ein kompliziertes Genehmigungsverfahren der Aufsicht kann dann entfallen“, so Asmussen. Aufsichtsbehörden sollten der automatischen Anwendung selbstverständlich widersprechen können – aber nicht ohne Begründung gegenüber dem Unternehmen, fordert der Verband.

Nach Risikoprofil, nicht nach Größe

Generell müsse sich die Proportionalität auf einen risikobasierten Ansatz stützen, um dem Schutz der Versicherungsnehmer zu dienen. Die Größe von Unternehmen korreliere dabei nicht unbedingt mit dem Risikoprofil einer Versicherungsgesellschaft. „Es gibt auch größere Unternehmen mit einem niedrigen Risikoprofil und kleinere Unternehmen mit einem hohen Risikoprofil. Die Größe könnte jedoch ein sekundäres Kriterium bei der Festlegung des Umfangs der proportionalen Behandlung sein, um die Stabilität der Finanzmärkte zu fördern“, heißt es im Positionspapier. Daher sollten alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – in der Lage sein, eine proportionale Einstufung zu erhalten, wenn eine vorherige Risikobewertung ein niedriges Risikoprofil bestätige. „Die Anwendung der Proportionalität muss einfach und klar sein, um den Bedürfnissen von Versicherungsnehmern, Aufsichts- und Versicherungsgesellschaften gerecht zu werden“, fordert der GDV.

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