Versicherungen
31. Mai 2024

Für GDV kommt Generationenkapital „zu spät“

Verband fordert „schnelle, gezielte Stärkung“ der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Für die bAV favorisiert er Opt-out-Modelle für KMU.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz, so genanntes Rentenpaket II, beschlossen. Damit soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gehalten werden sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau eines „Generationenkapitals“ erfolgen.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft kritisiert die geplanten Regelungen im Rentenpaket II. „Die Festschreibung des Rentenniveaus bis 2039 und die Fixierung auf 48 Prozent bedeuten Belastungen für die jüngere Generation”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Sozialversicherungsabgaben und Steuern werden dadurch in den kommenden Jahren steigen. Um den Renteneintritt der „Babyboomer“ abzufangen, kommt das Generationenkapital zu spät“, so Asmussen. Zwar sei die stärkere Kapitaldeckung künftiger Rentenansprüche grundsätzlich sinnvoll, ob das Generationenkapital dazu geeignet sei, müsse sich jedoch erst erweisen.

„Überschaubarer, schuldenfinanzierter Finanzzuschuss“

Beim Generationenkapital handele es sich im Gegensatz zur betrieblichen oder privaten Altersvorsorge „um einen überschaubaren schuldenfinanzierten Finanzzuschuss in den großen Topf der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Asmussen. Umso dringender ist aus GDV-Sicht nun die schnelle, gezielte Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. „Die betriebliche und die private Altersvorsorge sind wichtig für ein lebenslang gesichertes Einkommen bei steigender Lebenserwartung”, sagt Asmussen.

System der privaten Altersvorsorge „in die Jahre gekommen“

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Rentenpaket II sei nun der Weg frei für anstehende Reformen der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge, so der GDV. Die geförderte private Altersvorsorge habe unverändert einen hohen Stellenwert. Sie lohne sich mit der Zulagenförderung insbesondere für Alleinerziehende, Familien mit Kindern und für Menschen mit geringen Einkommen. „Das System ist aber in die Jahre gekommen und zu kompliziert. Es muss einfacher und attraktiver werden, eine Reform ist überfällig.“

Für eine Reform hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe im vergangenen Jahr Denkanstöße geliefert. „Es ist gut, dass die private Altersvorsorge auch künftig freiwillig und privat bleiben soll”, sagt Asmussen. Richtig sei auch, mehr Renditechancen zu nutzen. „Aber der Wert lebenslanger Renten wird in der Diskussion unterschätzt. Die lebenslange, monatliche Rente muss der Kern der Altersvorsorge bleiben. Das Ersparte darf nicht mit Erreichen eines bestimmten Geburtstages aufgebraucht sein”, betont Asmussen.

Opt-out für Mitarbeiter nicht-tarifgebundener Betriebe

Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetztes soll laut GDV noch im Frühsommer folgen. „Ziel muss sein, dass mehr Menschen eine betriebliche Rente abschließen“, sagt Asmussen. „Um das zu erreichen, muss die betriebliche Altersversorgung auch jenseits von Sozialpartnermodellen gestärkt werden.“ Außerdem müssten Menschen mit geringem Einkommen besser gefördert werden. Daher fordert der Verband „pragmatische Lösungen”, speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Diese seien für eine Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge extrem wichtig, so Asmussen. Vor diesem Hintergrund befürwortet der GDV, dass Betriebe ihre Beschäftigten künftig auch ohne Tarifvertrag automatisch in die Betriebsrente einbeziehen dürfen sollen. Bei diesen sogenannten Opt-out-Modellen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten automatisch in die Betriebsrente einbeziehen, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen.

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