ESG-Offenlegung der Versicherer teils wenig konkret
Assekurata: 66 von 81 Gesellschaften machen bereits Angaben. Deutliche Unterschiede in Tiefe und Breite.
Seit dem 10. März müssen Versicherer, wie auch andere Finanzmarktteilnehmer, öffentlich Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess und in den Finanzprodukten machen. Die Rating-Agentur Assekurata hat jetzt nachgeschaut, wie Versicherer in Deutschland ihren neuen Offenlegungspflichten nach der gleichnahmigen Verordnung nachkommen. Sie hat dazu von März bis Mai 81 Websites von Versicherungsgesellschaften daraufhin untersucht, ob und welche Informationen diese enthalten zu: Unternehmensstrategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, zum Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens, zur Bewerbung von ökologischen, sozialen oder nachhaltigen Investmentprodukten und zum Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Vergütungspolitik.
Fristverlängerung für kleine Versicherer
Insgesamt 66-mal wurden die Analysten zu den geforderten Aussagen konkret fündig. Zu beachten sei dabei, dass einige Versicherungsunternehmen unter die Fristverlängerung für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern fallen, für die für Informationen zum Thema „Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen“ eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2021 gilt. Diese würde von einigen Unternehmen in Anspruch genommen, die die erforderlichen Informationen erst bis dahin verügbar machen wollen.
Sehr unterschiedliche Herangehensweise
Insgesamt hätten die Versicherungsgesellschaften in vielen Bereichen die notwendigen Pflichtangaben erfüllt. Bei der Suche nach den Begriffen „Transparenzverordnung“, „Offenlegungsbericht“ und im Allgemeinen nach „Nachhaltigkeit“, wurden die Analysten jedoch nicht in allen Fällen fündig. Die Rating-Agentur kritisiert hier, dass die entsprechenden Informationen „selbst bei gezielter fachlicher Suche kaum auffindbar sind.“ Überdies seien in den Ausführungen zu den einzelnen Aspekten deutliche quantitative und qualitative Unterschiede festzustellen. Aus den jeweiligen Angaben der einzelnen Versicherer werde meist schnell ersichtlich, ob sich ein Unternehmen bereits ernsthaft mit Nachhaltigkeitsthemen auseinandergesetzt habe oder es sich auf diesem Gebiet noch in den Anfängen befinde beziehungsweise andere Schwerpunkte setze.
Governance-Themen unterrepräsentiert
Bei der Recherche zeigte sich, dass die Gesellschaften in ihren Strategien insbesondere die Umweltthemen mit den Schwerpunkten Klimawandel, CO2-Ausstoß und Ressourcenverbrauch sowie den sozialen Aspekt der ESG-Merkmale fokussieren. Während Umwelt und Klimathemen am häufigsten genannt werden, kommt das Thema Soziales am zweithäufigsten vor. Anders als die Umweltthemen werde Soziales aber seltener inhaltlich ausdifferenziert. Zudem sei festzustellen, dass die Angaben zu Governance-Begriffen gegenüber den anderen beiden Bereichen unterrepräsentiert sind.
Datenmangel ist Problem
Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist, dass es beim Thema Nachhaltigkeit in vielen Bereichen noch an der konkreten Umsetzung mangele, so Assekurata. Dies liege unter anderem daran, dass benötigte Daten systembedingt nicht verfügbar seien oder noch nicht ausgewertet werden können, zum Beispiel wenn notwendige Rohdaten zur Kapitalanlage von den Investmentpartnern nicht vorhanden sind. Aufgrund fehlender oder unbestimmter Definitionen verzichteten die Unternehmen insbesondere bei den Angaben zu den vorvertraglichen Informationspflichten häufig gänzlich auf eine Klassifizierung der Produkte nach der Offenlegungsverordnung, um Falschangaben zu vermeiden. Viele Versicherer verwiesen auch auf Offenlegungs-Verordnungs-Informationen der jeweiligen Fonds. Erst wenige Versicherungsunternehmen haben demnach ihren Produkten bereits klare Nachhaltigkeitsmerkmale zugeordnet und stellen diese Informationen auch an entsprechender Stelle auf der Internetseite oder in den üblichen vorvertraglichen Anzeigepflichten dar. Neun Versicherer klassifizierten zumindest ihr Sicherungsvermögen nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (‚light green‘) und nur zwei machten dies für ihr gesamtes Produktportfolio.
Ausserdem stehe die Vergütungspolitik zumindest laut eigenen Angaben bei keinem Unternehmen im Konflikt mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, so Assekurata. „Positiver wäre es, wenn die Gesellschaften ihre Vergütungspolitik auch tatsächlich an den Erfüllungsgrad von Nachhaltigkeitszielen koppeln würden, da dies zusätzliche Anreize zur Umsetzung schafft und auch die Dringlichkeit dieser Thematik verdeutlicht. Bisher ist dies laut der Berichte lediglich in 16 Lebensversicherungshäusern der Fall“, schreibt Assekurata-Analyst Cristoph Venderbosch.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Klimawandel | Lebensversicherung | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Offenlegungsverordnung
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