Stiftungen
23. Juni 2022

Erbbaurechtsverband unter neuer Führung

Ingo Strugalla übernimmt Präsidentenposten. Wahl eines neuen Vorstands.

Ingo Strugalla, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau, ist neuer Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverband. Strugalla war bereits seit Gründung des Verbands 2013 dessen Vizepräsident. Der Stiftungsvorstand ist damit Nachfolger von Hans-Christian Biallas. Biallas verstarb im Februar dieses Jahres.

Mit Strugalla hat der Deutsche Erbbaurechtsverband einen ausgewiesenen Experten zum Präsidenten gekürt. Schließlich vergibt die Stiftung Schönau mehr als 13.000 Erbbaurechte rund um Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg.

Neu im Vorstand: Michael Jung, Matthias Nagel und Hilke Schapp

Auf seiner Mitgliederversammlung hat der Verband auch einen neuen Vorstand gewählt. Neu in den Vorstand berufen wurden Michael Jung, Dr. Matthias Nagel und Dr. Hilke Schapp. Tobias Henkel übernimmt von Strugalla das Amt des Vizepräsidenten. Tobias Henkel gehört dem Vorstand des Deutschen Erbbaurechtsverbands schon seit dessen Gründung an. Henkel ist Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stiftung Neuerkerode. Zuvor hatte er als Direktor die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz geleitet.

Michael Jung leitet als geschäftsführender Gesellschafter die Continuum Capital Investment Management GmbH. Dieses Unternehmen entwickelt und vermarktet Investmentkonzepte auf Grundlage des Erbbaurechts.

Dr. Matthias Nagel ist seit 2013 Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Nun gehört er erstmals auch dem Verbandsvorstand an. In der Klosterkammer Hannover, die mit mehr als 17.000 Erbbaurechten einer der größten Erbbaurechtsgeber Deutschlands ist, leitet Matthias Nagel die Liegenschaftsabteilung.

Dr. Hilke Schapp wechselte nach mehrjähriger immobilienrechtlicher Tätigkeit in renommierten Anwaltskanzleien vor fünf Jahren in den Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen). Dort befasst sie sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Erbbaurecht, zunächst vor allem aus rechtlicher Perspektive und seit Juni 2022 als Referatsleitung im Vertrieb. Sie hat die FHH bei der Verhandlung bedeutender Erbbaurechtsverträge vertreten.

Stiftungen, Kommunen und freie Wirtschaft

„So traurig der Anlass für die Neuwahl des Verbandsvorstands war – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in dem neuen Team und erwarten uns frische Impulse für den Verband und die Positionierung des Erbbaurechts in Deutschland“ sagt der frischgewählte Präsident Ingo Strugalla. „Es ist gut, dass wir mit Hilke Schapp und Michael Jung nun auch die Kommunen und die freie Wirtschaft im Verbandsvorstand repräsentieren können.“

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