Recht, Steuer & IT
15. Mai 2019

Eiopa, Bafin und BRSG dominieren Aba-Tagung

Warnungen vor Ersatzgesetzgebung der Eiopa. Grund verteidigt Aufsichtspraxis.

Solvency II, das Damoklesschwert der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, kurz EbAV, schwebte auch über der diesjährigen Jahrestagung des Fachverbands Aba. Dr. Meinrad Dreher, Professor an der Universität Mainz, schürte in Bonn die Ängste der Altersvorsorgeeinrichtungen vor einer Standardisierung nach Solvency II. In seinem Vortrag argumentierte Dreher mit den von Eiopa ­angeforderten Stellungnahmen, mit der auch von der europäischen Aufsichts­behörde interpretierten „Proportionalität“ sowie Modellen und Mustern. „Wenn EbAV nun niedrigere oder andere Standards anwenden ­entsteht Rechtfertigungsbedarf. Mögliche Anfragen könnten seitens der ­Anspruchsberechtigten oder der Politik kommen“, so Dreher, der eine Ersatzgesetzgebung durch Eiopa befürchtet, in deren Folge es zu ­einer Abkehr von Prinzipienbasierung und Proportionalität kommt. Die Ausführungen von Dreher fanden offenbar den Nerv der zahlreich nach Bonn gereisten Delegierten: „Eiopa schreitet schrittweise voran und am Ende bekommen wir dann doch das, was wir eigentlich nicht wollen“, so eine Wortmeldung.

Von 45 auf 31 Pensionskassen

Dr. Frank Grund, Versicherungsaufseher der Bafin, versuchte die ­Bedenken der EbAV-Vertreter zu zerstreuen. Eine gewisse Konvergenz sei zwar nötig. Man werde nichts übernehmen, was für deutsche EbAV überflüssig oder gar schädlich sei. „Wir machen Aufsicht so, wie wir es für richtig halten.“ Eine Regelungsflut der Eiopa kann Grund auch nicht erkennen. Grundsätzlich sei der Bafin der Unterschied zwischen EbAV und Solvency-II-Unternehmen – Stichwort „Sponsor-Support“ – wichtig. Zum Selbstverständnis der Aufsichtsausübung zählt für die Bafin zu warnen – so wie vor einem Jahr zur Situation der Pensionskassen. Der damalige Alarm und das Einfordern von ­Unterstützung seitens Trägerunternehmen und Aktionäre habe sich ausgezahlt. „Das hat funktioniert“, so Grund. „Im Sommer 2018 ­waren 45 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht, aktuell sind es 31.“ Schwierig sei es eben, wenn es kein Trägerunternehmen gibt oder es ganz viele Trägerunternehmen sind und diese sich nicht auf ­gemeinsame Maßnahmen einigen können. Grund stellte zudem zwei neue Rundschreiben in Aussicht, allerdings nicht vor Juli.

Weiteres großes Konferenzthema war das – weiter der Umsetzung ­harrende – Betriebsrentenstärkungsgesetz, BRSG. Für Klaus Stürmer von der Arbeitsgemeinschaft ­Kommunale und Kirchliche Altersversorgung will gut Ding Weile haben: „Es braucht Zeit, einen Kulturbruch zu verdauen.“ Vertreter der Politik ließen jedoch ihre Ungeduld erkennen und brachten ein ­Obligatorium ins Spiel.

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