Einigung beim AIFMD-Review
Provisorische Einigung bei der Novellierung von Ogaw- und AIFMD-Richtlinie. BVI spricht von Durchbruch.
Verhandlungsführer des Councils der EU und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über neue Regeln zur Verbesserung der europäischen Kapitalmärkte und zur Stärkung des Anlegerschutzes in der EU erzielt. Das Council, der Rat der Europäischen Union, übt zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Der deutsche Fondsverband BVI bezeichnet die Einigung als „Durchbruch beim AIFMD-Review“.
Mit der vorläufigen Einigung wird die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds überarbeitet, die für die Verwalter von Hedgefonds, Private-Equity-Fonds, Private-Debt-Fonds, Immobilienfonds und anderen alternativen Investmentfonds in der Union gilt. Außerdem werden die Vorschriften für Ogaws modernisiert, das heißt für einfache, in der EU harmonisierte Investmentfonds für Kleinanleger wie Investmentfonds und Investmentgesellschaften.
Im Rahmen der vorläufigen Einigung beschlossen die Verhandlungsführer, die Verfügbarkeit von Instrumenten für das Liquiditätsmanagement zu verbessern und neue Anforderungen an die Verwalter zu stellen, damit sie diese Instrumente aktivieren können. Dies werde dazu beitragen, dass die Fondsmanager gut gerüstet sind, um in Zeiten finanzieller Turbulenzen mit erheblichen Abflüssen umzugehen.
Das Parlament und der Rat erzielten auch eine vorläufige Einigung über einen EU-Rahmen für kreditgebende Fonds. Diese Einigung werde ergänzt durch mehrere Anforderungen, um Risiken für die Finanzstabilität zu verringern und ein angemessenes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten.
Die Verhandlungsführer einigten sich zudem auf verbesserte Regeln für die Delegation von Anlageverwaltern an Dritte: Dies werde es ihnen ermöglichen, die besten Ressourcen von Marktspezialisten besser zu nutzen, wobei eine verstärkte Aufsicht und die Wahrung der Marktintegrität gewährleistet sind. Weitere wichtige Bestandteile der Vereinbarung seien der verstärkte Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie neue Maßnahmen zur Ermittlung unangemessener Kosten, die den Fonds und damit ihren Anlegern in Rechnung gestellt werden könnten, und zur Verhinderung möglicher irreführender Bezeichnungen zum besseren Schutz der Anleger.
Autoren: Patrick EiseleIn Verbindung stehende Artikel:
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