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6. Februar 2023

Deka plant Einstieg in die Kryptoverwahrung

Antrag auf Kryptoverwahrlizenz bei der Bafin gestellt. Angebot an Wallets für institutionelle Kunden.

Die DekaBank plant den Einstieg in das Kryptoverwahrgeschäft. Das Wertpapierhaus der Sparkassen hat eine entsprechende Lizenz bei der Bafin beantragt. Geplant ist das Angebot an Wallets zur Verwahrung von Digital Assets laut Mitteilung für institutionelle Kunden, so die DekaBank. Unternehmen, die für Dritte Digitale Assets verwahren wollen, müssen dies von der Bafin genehmigen lassen. Es gehe bei dem Angebot um eine Cold- und Warm-Wallet-Struktur.

Auch DZ plant Angebot

Damit zieht die DekaBank der Konkurrenz nach. Bereits im vergangenen Jahr hatte die DZ Bank  als Zentralinstitut der Genossenschaftsbanken über Pläne für den Handel und die Verwahrung mit Krypto Assets für Privatkunden und kurz darauf dann auch für ein Digital-Custody-Angebot für institutionelle Kunden berichtet. Im November gab die DZ Bank gegenüber portfolio institutionell an, die Kryptverwahrplattform sei für Sommer 2023 geplant.

Nachdem die DekaBank seit dem vergangenen Jahr die Rolle eines Kryptowertpapier-Registerführers ausüben kann, sei die Verwahrung für Digitale Assets der nächste Entwicklungsschritt. „Digitale Assets sind ein Schlüsselfaktor, um die Deka und die Sparkassen beim Wertpapiergeschäft wettbewerbsfähig zu halten“, sagt Martin K. Müller, Vorstandsmitglied der DekaBank. Die Digitalisierung des Wertpapiergeschäfts berge großes Potenzial. Transaktionen von diversen Arten von Finanzinstrumenten könnten standortunabhängig und nahezu in Echtzeit abgewickelt werden. „Die Kryptoverwahrung ist das Eintrittstor in die globalen digitalen Netzwerke und die Chance, den Markt der digitalen Assets mitzuprägen“, sagt Müller.

Bisher nur fünf Unternehmen mit Lizenz

Nach dem deutschen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom Juni 2021 hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Inhaberschuldverschreibungen und Investmentfondsanteile in Form eines Kryptwertpapiers zu begeben. Digitale Emissionen von Kryptowertpapieren müssen demnach in einem Kryptowertpapierregister geführt werden. Die Bafin führt eine Liste der Kryptwertpapierregister in Deutschland.

Davon zu unterscheiden ist die Kryptoverwahrlizenz, die für die Verwahrung von Digital Assets, darunter auch Kryptowährungen, in Deutschland nötig wird, um solche für Dritte verwahren zu dürfen. Gemäß der Angaben aus der Unternehmensdatenbank der Bafin halten derzeit fünf Unternehmen Kryptoverwahrlizenzen in Deutschland, darunter die Kryptobörse Coinbase und die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH.

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