Corporates
27. Oktober 2020

Corona gibt bAV Impulse

WTW moniert Probleme mit Rechnungszins. Jedes vierte Unternehmen will bAV jetzt zukunftsfest aufstellen.

Ein Großteil der Unternehmen (38 Prozent) ist damit beschäftigt, die Stabilität nach der Corona-Krise wiederherzustellen. Ein Viertel (26 Prozent) nutzt die Krise als Impuls, die betriebliche Altersversorgung (bAV) jetzt zukunftsfest aufzustellen, knapp ein weiteres Viertel (23 Prozent) setzt darauf, die Mitarbeiter auch in der Krise kontinuierlich durch bAV zu unterstützen. Ein stärkeres Kosten- oder Cash-Management steht nur bei zehn Prozent im Fokus, wie eine Umfrage unter bAV-Verantwortlichen aus großen und mittleren Unternehmen im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson zeigt. Der Umfrage nach befinden sich nur noch 14 Prozent der Unternehmen im „Krisenmodus“.

„In den letzten Jahren haben zahlreiche Unternehmen ihre bAV überarbeitet und risiko-optimiert ausgestaltet. Das zahlt sich jetzt aus“, kommentiert Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, die Umfrageergebnisse. Sie ergänzt: „Die Unternehmen, die ihre ‚bAV-Hausaufgaben‘ bereits erledigt haben, haben nun den Kopf frei für andere Themen.“ In der Umfrage gaben rund 34 Prozent der Unternehmen an, dass die bAV aktuell nicht im Fokus stehe, weil andere Themen dringender seien.

Den Unternehmen, die jetzt ihre bAV neugestalten, empfiehlt die bAV-Expertin, nicht nur auf Risiko-Optimierung und Kostensicherheit, sondern auch auf eine für die Mitarbeiter bedarfsgerechte und flexible Gestaltung und transparente Kommunikation zu setzen. „Die betriebliche Altersversorgung unterstützt grundsätzlich die Mitarbeiterbindung und -motivation. Wenn Mitarbeiter sie gut verstehen und als für sich passend empfinden, steigt die Bindungs- und Motivationswirkung noch einmal an.“

Regulatorische Erleichterungen nicht ausreichend

Mit Blick auf das erklärte Ziel der Bundesregierung, die weitere Verbreitung der bAV zu fördern, erklärt Conrads: „Das Entgegenkommen zu Beginn der Krise, zum Beispiel gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Erleichterungen bei Beschlussfassungen oder Meldefristen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ist sinnvoll, reicht aber bei weitem nicht aus. Denn schon ohne Corona-Krise war der Regulierungsdruck auf die bAV erheblich.“ Die bAV-Expertin kritisiert, dass nach wie vor eine Anpassung der Bestimmung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen, wie auch von BDA und IVS gefordert, ausstehe und der steuerliche Rechnungszins weiterhin unverändert bei sechs Prozent liegt. „Damit werden Gewinne versteuert, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gar nicht entstanden sind. Dies ist schon in guten Wirtschaftsjahren nicht nachzuvollziehen und in Krisenjahren ein weiterer, unnötiger Stolperstein“, so Conrads.

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