Fondsauszahlpläne reichen fast immer ein Leben lang
BVI: Die Fondsrente ist eine renditestarke Alternative zur Leibrente. Anders als bei Leibrenten profitierten die Fondsrentner-Erben von übriggebliebenem Kapital.
Ein Fondsauszahlplan, eine sogenannte Fondsrente, bietet deutlich höhere Renditechancen sowie mehr Flexibilität als eine lebenslang garantierte Leibrente und ist dabei nur unwesentlich riskanter. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des BVI. Das Risiko, dass eine Fondsrente vorzeitig aufgebraucht werde, ist laut dem deutschen Fondsverband gering. In rund 96 von 100 Fällen reiche das Geld bis zum Lebensende. Selbst wenn das Kapital vorzeitig aufgezehrt werde, decke die Fondsrente den größten Teil des Ruhestands ab: Nur in rund einem Prozent der Fälle sei das Kapital für eine private Zusatzrente fünf oder mehr Jahre zu früh verzehrt.
BVI setzt auf einen hypothetischen Mischfonds
In der Simulation für die „BVI-Fondsrente“ investiert jeder Bürger des Geburtsjahrgangs 1958 zu Beginn der Rentenphase in einen hypothetischen Mischfonds, der zu 70 Prozent in deutsche Anleihen und zu 30 Prozent in deutsche Aktien anlegt, um anschließend über einen Auszahlplan regelmäßige Zusatzrenten zu erzielen. Die laufenden Kosten entsprechen nach Verbandsangaben den von der EU-Regulierungsbehörde Esma ermittelten Durchschnittswerten für in Deutschland aufgelegte Mischfonds. Das in den Fonds eingezahlte Startkapital beträgt 35.200 Euro – laut BVI der Medianwert des Finanzvermögens deutscher Privathaushalte von 65- bis 74-Jährigen.
Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich bei der Fondsrentensimulation zu Beginn auf 1.260 Euro. Sie orientierten sich damit an den Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung mit einer bis zum Tod garantierten Leibrente bei gleichem Startkapital. Um die erwartete Inflation auszugleichen, steigt die Fondsrente jedes Jahr um zwei Prozent. In den nächsten 20 Jahren wächst der jährliche Auszahlbetrag laut BVI auf knapp 1.900 Euro.
Kosten für Verrentung entfallen
In seiner Analyse macht der BVI deutlich, dass dem geringen Risiko des vorzeitigen Aufzehrens des Fondskapitals beträchtliche Renditechancen gegenüberstünden, weil die Kosten für die Verrentung entfallen und der Fonds somit mehr in ertragreiche Anlagen wie Aktien investieren könne. So zeige die Berechnung, dass bei der Fondsrente am Lebensende erhebliche Beträge übrigbleiben.
Vom angenommenen Startkapital von 35.200 Euro seien es inflationsbereinigt im Schnitt 24.000 Euro – mehr als zwei Drittel. „Das bietet den Fondsrentnern Flexibilität: Sie können ihre jährlichen Auszahlungen nach guten Börsenjahren erhöhen, ohne das Kapital mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit vorzeitig aufzubrauchen“, wie der Verband hervorhebt. Mit einer privaten Rentenversicherung sei das nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die häufig vorgebrachte Befürchtung, Rentner, bei denen die Fondsrente nicht bis zum Lebensende reicht, würden „dem Staat auf der Tasche liegen“, sei unbegründet.
Woher stammt das Geld?
Diese Frage ist für den BVI unerheblich, denn die Rentenbezugsphase sei vollständig von der Ansparphase getrennt. Anleger könnten das Kapital in der Vergangenheit also über Festgelder, kapitalbildende Lebensversicherungen, Aktien, Bausparverträge oder auf jedem anderen Weg angespart haben. Zum angenommenen Renteneintritt mit 66 Jahren werde das Ersparte, wie oben beschrieben, in einen Investmentfonds umgeschichtet.
Anders als bei einer Leibrente könne die Auszahlung nicht lebenslang garantiert werden. Es besteht also grundsätzlich ein Risiko, dass das Kapital bereits vor dem Tod aufgebraucht ist, wie der BVI verdeutlicht. „Da Verluste an den Kapitalmärkten historisch aber immer nach einigen Jahren wieder aufgeholt wurden, ist das Risiko eines Totalverlusts bei der langen verbleibenden Lebenserwartung beherrschbar. Das zeigt auch unsere Simulation.“ Der Clou: Anders als bei Leibrenten profitierten die Fondsrentner-Erben von übriggebliebenem Kapital, so der BVI.
Reform der privaten Altersvorsorge
Dass ein Fondsauszahlplan deutlich höhere Renditechancen sowie mehr Flexibilität als eine lebenslang garantierte Leibrente biete und dabei nur unwesentlich riskanter sei, habe auch die Politik erkannt. Der Gesetzentwurf zur anstehenden Reform der privaten Altersvorsorge werde voraussichtlich die Empfehlungen der Fokusgruppe umsetzen und den Zwang zur Verrentung kippen, so der BVI. Mehr darüber erfahren Sie in der August-Ausgabe von portfolio institutionell.
Laut BVI sollen Fonds künftig auch in der Auszahlphase staatlich gefördert werden können. „Das jahrzehntelange Mantra, dass nur Rentenversicherungen Altersvorsorge sind, gilt nicht mehr. Dieser Paradigmenwechsel ist notwendig, damit die Sparer höhere Renditen als bei Riester-Verträgen erzielen und ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen halten können“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Aktien | BVI | private Altersvorsorge
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