BRSG: Tarifvertragsparteien sind „sehr zurückhaltend“
Longial: „reiner Anbietermarkt“. Förderung wird positiv aufgenommen.
Am 1. Januar 2018 fiel der Startschuss für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – und Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, zieht eine erste Bilanz. Noch spiegelt sich die hohe Erwartungshaltung gegenüber dem BRSG nicht in der Realität wider. „Zurzeit haben wir einen reinen Anbietermarkt“, konstatiert Hoppstädter mit Blick auf das tarifgebundene Sozialpartnermodell mit der garantiefreien Zusage. Eine Reihe von Konsortiallösungen, also Kooperationen meist von Versicherungsunternehmen, die gemeinsam Lösungen für das Sozialpartnermodell entwickeln, anbieten, vertreiben und betreiben, haben sich gefunden und werben für ihre Lösungen.
Allerdings gebe es nicht einen Tarifvertrag, der ein entsprechendes Sozialpartnermodell vorsieht. „Die Tarifvertragsparteien sind sehr zurückhaltend – die Chemiebranche hat es im letzten Tarifabschluss nicht angepackt und das Thema auf die nächste Tarifrunde vertagt. Die Bahngewerkschaften haben die Verbesserung der Betriebsrente in ihren Forderungskatalog für die aktuelle Tarifrunde aufgenommen, aber nach unseren Informationen scheint bereits ausgemacht, dass es kein Sozialpartnermodell geben wird“, ergänzt der Geschäftsführer des bAV-Dienstleisters.
Zahlreiche große Unternehmen mit bewährten Versorgungssystemen bekennen sich nach Erkenntnissen von Longial ganz bewusst zu diesen bestehenden Systemen. Das Interesse an einem Sozialpartnermodell scheint dort eher gering. Aus den Reihen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind viele nicht tarifgebunden und fühlen sich dadurch von einem Sozialpartnermodell nicht angesprochen. Das Wissen um die bAV im Allgemeinen und den Vorteilen des BRSG und der reinen Beitragszusage im Besonderen ist zudem nicht sonderlich ausgeprägt. Dabei ist die stärkere Verbreitung der bAV gerade in diesen Betrieben das Ziel des „pay & forget“-Modells. Abschließende Einschätzung von Hoppstädter: „Auf das erste Sozialpartnermodell werden wir wohl noch einige Zeit warten müssen – aber das BRSG ist nicht nur das Sozialpartnermodell!“
Förderung wird positiv angenommen
In welchem Umfang die Fördermöglichkeiten seitens der Arbeitgeber umgesetzt wurden, kann aufgrund fehlender belastbarer Daten nicht eindeutig beantwortet werden. Allerdings verweist Michael Hoppstädter auf die zahlreichen positiven Rückmeldungen bei Arbeitgebern: „Der erweiterte Dotierungsrahmen nach Paragraf 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetz, aber auch die Fördermaßnahmen für Geringverdiener werden positiv gesehen. Dass Unternehmen allerdings schon ab 1. Januar 2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, wenn die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden, scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Nach unseren Erfahrungen haben sich nur die wenigsten Unternehmen dazu bereits entsprechend aufgestellt.“
Der Longial Geschäftsführer gibt sich aber optimistisch, dass das mit der BRSG-Einführung verbundene Ziel erreicht wird: „Der Baukasten der bAV ist umfangreicher und vielfältiger als je zuvor. Für jeden Bedarf sind Lösungen dabei. Und die gilt es zu nutzen. Dann wird das Ziel des BRSG, die bAV bei KMU weiter zu verbreiten, auch erreicht. Die Gespräche mit Unternehmen in den letzten Monaten stimmen uns optimistisch.“
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Rentensystem | Zielrente / Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
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