Pension Management
26. März 2018
BRSG: Kollektive Kapitalanlage statt Lebenszyklusmodelle
Heubeck-Vorstand Herrmann präferiert kollektive Kapitalveranlagung. Auch für Anwartschaftsphase möglich.
Dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) den Sozialpartnern die Möglichkeit einräumt, kollektive Sparmodelle für die Mitarbeiter auch in der Anwartschaftsphase zu nutzen, hält Dr. Richard Herrmann, Vorstand der Heubeck AG, in einem Gastbeitrag für die März-Ausgabe von portfolio institutionell für den eigentlichen Durchbruch in dem Reformwerk. Lange Zeit habe es danach nämlich nicht ausgesehen.
Ursprünglich wollte der Gesetzgeber laut Herrmann am Prinzip der individuellen Kapitalbildung auch bei der reinen Beitragszusage festhalten. Erst im fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren seien die Probleme, die mit individuellen Sparvorgängen einhergehen, erkannt worden.
Ursprünglich wollte der Gesetzgeber laut Herrmann am Prinzip der individuellen Kapitalbildung auch bei der reinen Beitragszusage festhalten. Erst im fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren seien die Probleme, die mit individuellen Sparvorgängen einhergehen, erkannt worden.
Aus Sicht von Richard Herrmann spricht einiges dafür, dass mit der kollektiven Kapitalveranlagung mehr erreicht werden kann als mit individualisierten Sparplänen. „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz macht die kollektive Kapitalanlage in der Anwartschaftsphase möglich. Dieser Ansatz ist herkömmlichen Lebenszyklusmodellen überlegen“, so der bAV-Experte in dem Gastbeitrag.
Mehr hierzu lesen Sie in der März-Ausgabe 2018 von portfolio institutionell.
portfolio institutionell 22.03.2018/Patrick Eisele
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