Investoren
10. Juli 2024

Banken und Versicherer entwickeln ESG-Datenkatalog

GDV, VÖB, Bankenverband und VDT legen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen vor. Ziel ist die Harmonisierung von ESG-Datenabfragen.

Banken und Versicherer müssen im Zuge der EU-Nachhaltigkeitsregulierung immer detailliertere Daten dazu vorlegen, wie nachhaltig sie agieren. Dazu wird eine Vielzahl an ESG-Daten benötigt. Neues gibt es nun hinsichtlich der Erhebung und Zusammenführung dieser Daten. So haben die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband & VÖB) sowie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mit Unterstützung von realwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Verband Deutscher Treasurer (VDT), einen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt. Damit wollen sie die Harmonisierung von ESG-Datenabfragen bei Unternehmen weiter vorantreiben.

CSRD und ESRS im Blick

Zielgruppe des ESG-Datenkatalogs sind Unternehmen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet werden, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Daher orientiert sich der ESG-Datenkatalog wo möglich an den Regeln und Methoden der CSRD beziehungsweise der dahinterstehenden Berichtsstandards (ESRS). Zusätzlich zur CSRD berücksichtigt der Datenkatalog weitere für Versicherungen und Banken wichtige regulatorische Rahmenwerke vor allem in Bezug auf die Offenlegung und das Risikomanagement.

Kleine und mittelständische Unternehmen sind keine unmittelbaren Adressaten dieses ESG-Datenkatalogs. Der ESG-Datenkatalog soll Banken und Versicherern dazu dienen, sowohl die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen als auch den gesetzlichen und regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.

Aufwand reduzieren

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), kommentiert laut Mitteilung vom Dienstag: „Mit diesem sektorübergreifenden Datenkatalog leisten Versicherer und Banken einen wichtigen Beitrag, den Aufwand für die ESG-Berichterstattung für alle Beteiligten zu reduzieren.“

Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands: „Wir stehen den Unternehmen als Partner zur Seite und wollen sie bei der Transformation wirkungsvoll unterstützen. Dazu brauchen Banken die ESG-Daten ihrer Firmenkunden, um Nachhaltigkeit in Kreditprozesse und Risikomanagement integrieren zu können. Der Aufwand für die Kunden soll dabei möglichst gering sein.“

Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB): „Die Harmonisierung von ESG-Daten ist eine wichtige Grundlage, um die digitale Automatisierung von Abfragen voranzutreiben. Mit unserem Datenkatalog wollen wir dazu beitragen, dass knappe Ressourcen in zukunftsfähige Investitionen – statt in Mehrfacherhebungen von Daten – gelenkt werden.“

Bessere Vergleichbarkeit der ESG-Daten

Mit ihrer Initiative bieten die finanz- und realwirtschaftlichen Verbände zum ersten Mal eine gemeinsame Grundlage für die ESG-Datenabfrage bei berichtspflichtigen Großunternehmen. Nicht nur vereinheitliche der Datenkatalog die Abfragen, er fokussiere sich auch auf die wichtigsten Informationen. So standardisiert, trage der ESG-Datenkatalog zu besserer Datenqualität und -vergleichbarkeit bei. Die beteiligten finanzwirtschaftlichen Verbände lieferten Hilfestellung, um den Prozessaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren. Freiwerdende Kapazitäten könnten so für wichtige Transformationsprojekte genutzt werden.

Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass die Veröffentlichung keinen einheitlichen beziehungsweise abgeschlossenen Datenkatalog darstellt und die Nutzung freiwillig ist. Zudem enthalte der Datenkatalog keine sektor- oder transaktionsspezifischen Daten und sei auch nicht mit einem standardisierten Bewertungssystem verknüpft.

Am Markt aktiven Datenplattformen stünde es frei, den ESG-Datenkatalog digital bereitzustellen. Den ESG-Datenkatalog für Großunternehmen finden Interessierte als pdf-Version oder als Excel-Datei auf den Seiten des Bankenverbands.

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