Banken
31. März 2022

Immobilienkredite: Systemrisikopuffer soll Banken schützen

Die Bafin ordnet einen sektoralen Systemrisikopuffer für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten an. Aufseher wollen Gefährdung der Finanzstabilität entgegenwirken.

Die Bafin ordnet zum 1. April 2022 einen sektoralen Systemrisikopuffer in Höhe von zwei Prozent für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten an. Dabei handelt es sich um einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer. Ihre Entscheidung gaben die Finanzmarktwächter am 30. März bekannt. Hintergrund ist das Preis- und Kreditwachstum am Markt für Wohnimmobilien.

Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat die Bafin eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese richtet sich an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie an bestimmte Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen.

Ziel sei es, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems gegen spezifische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt präventiv zu stärken. Damit solle einer Gefährdung der Finanzstabilität entgegengewirkt werden, heißt es.

Dynamische Preisentwicklung

Preise und Kreditvergabe bei Wohnimmobilien haben sich nach Einschätzung der Bafin in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Nach Modellberechnungen der Bundesbank bestehen landesweit erhebliche Überbewertungen. Den daraus erwachsenden Risiken will die Bafin durch den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers begegnen.

Zuvor hatte die Bafin am 12. Januar 2022 angekündigt, neben der Anhebung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers einen sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Dieser wirke zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer abgedeckt werden können.

Banken könnten Kreditrisiken unterschätzen

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) bei der Bafin hatte das Maßnahmenpaket der Bafin „ausdrücklich begrüßt“, so die Finanzmarktaufsicht. Laut AFS haben sich in den vergangenen Monaten zyklische Risiken weiter aufgebaut, die bereits vor der Pandemie bestanden. „Dies erhöht die Gefahr, dass die Banken ihre Kreditrisiken unterschätzen und möglicherweise unzureichende Risikovorsorge betreiben. Zudem ist das Finanzsystem verwundbar gegenüber negativen Entwicklungen am Wohnimmobilienmarkt sowie gegenüber Zinsänderungsrisiken.“

Abrupte Marktkorrekturen könnten sich negativ auf die Finanzstabilität in Deutschland auswirken, warnt der AFS. „Es könnte zu solchen Korrekturen kommen, wenn beispielsweise Risikoprämien an den Märkten steigen oder die aktuell hohen Inflationsraten unerwartet persistent ausfallen würden.“

Berechnungen der Bundesbank zufolge liegen die Preise von Wohnimmobilien um zehn bis 30 Prozent über dem Wert, der durch Fundamentaldaten gerechtfertigt sei. „Setzt sich die Kredit- und Preisdynamik am Wohnimmobilienmarkt in dieser Form fort, birgt dies auch die Gefahr einer größeren Verwundbarkeit für Neukreditnehmer gegenüber Zinsanstiegen oder Marktkorrekturen“, so der AFS.

Banken bleiben zehn Monate

Die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) – ein Ausschuss der Europäischen Union zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von systemischen Risiken innerhalb des Finanzmarktes der EU – wurden den Angaben zufolge jeweils über die Anordnung des sektoralen Systemrisikopuffer informiert. Beide Institutionen hätten keine Einwände erhoben. Die Banken haben bis zum 1. Februar 2023 Zeit, die Pufferanforderung zu erfüllen.

Autoren:

Schlagworte: | | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert