Bafin lädt zur Konsultation
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Die Bafin ruft zur Konsultation zweier Entwürfe auf, welche für Ebavs von Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um die Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV)“ und „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“. Frist ist in beiden Fällen der 27. September 2020.
Besonders das erste Rundschreiben dürfte für kleinere Ebavs eine große Bedeutung besitzen. Denn mit diesem Rundschreiben legt die Bafin höhere Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Ebavs fest. Diese sind eine Folge der Ebav-Richtlinie, die seit Anfang 2019 in Kraft getreten ist und der die Bafin nun auch untergesetzlich Rechnung tragen will. Laut dieser müssen Ebavs über bestimmte Schlüsselfunktionen verfügen sowie besonderen Anforderungen an die Geschäftsorganisation nachkommen. Die Bafin erläutert in dem Rundschreiben insbesondere die Auslegung des Prinzipes der Proportionalität.
Autoren: Tim BüttnerSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | EbaV-II | Politik/Regulierung
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