Recht, Steuer & IT
28. Oktober 2020

Bafin konsultiert sechste MaRisk-Novelle

Novellierung berücksichtigt EBA-Leitlinien. Stellungnahmen bis 4. Dezember möglich.

Die Bafin hat einen Entwurf zur Änderung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Wie die Behörde informiert, werden mit der aktuellen Novellierung der MaRisk insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06) sowie die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) umgesetzt.

Weitere Anpassungen gehen laut Bafin auf die EBA-Leitlinien für das Management von Risiken in Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04) zurück. Darüber hinaus seien Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis in die Novelle eingeflossen. Stellungnahmen nehmen die Bafin und die Deutsche Bundesbank mit dem Betreff „Konsultation 14/2020“ bis zum 4. Dezember 2020 entgegen.

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