Bafin aktualisiert Hinweise für das Berichtswesen
Änderungen sind ab Q4 2023 zu berücksichtigen. Bafin reagiert auf Veröffentlichung der Europäischen Kommission.
Nachdem die Europäische Kommission im Mai überarbeitete Technische Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungen veröffentlicht hat, sind diese nun von der Bafin bei der jährlichen Aktualisierung der Hinweise zum Berichtswesen berücksichtigt worden. Wie die Finanzaufsicht vergangene Woche zudem mitteilte, wurde eine Auslegungsentscheidung zu einforderbaren Beträgen aus Rückversicherungsverträgen in Teilen geändert.
Die meisten Änderungen im Berichtswesen seien auf diese überarbeiteten Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungen zurückzuführen. Notwendig wurden die Anpassungen, weil nach der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 Aktualisierungsbedarf des Berichtswesens und der Offenlegungen bestanden hätten, um deren Zweckmäßigkeit sicherzustellen. Die Bafin teilt mit, dass Unternehmen diese in ihrem Berichtswesen von der Meldung zum vierten Quartal 2023 an berücksichtigen müssen.
Zudem informiert die Bafin, dass diese Änderung bereits an früherer Stelle antizipiert worden seien. Dabei habe man die Anwendung dieses Teilabschnitts der Auslegungsentscheidung mit Hinweis auf die damals aktuellen Vorschläge der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Eiopa zu Überarbeitung der Technischen Standards am 2. September 2021 temporär ausgesetzt.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Aufsicht | ESG-Berichtspflichten
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