Bafin aktualisiert Compliance-Rundschreiben
Aktualisierung der MaComp wegen Mifid-Veröffentlichungen der Esma. Anpassungen beinhalten Vergütungsvorgaben.
Die Finanzaufsicht Bafin teilt mit, dass man das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet hat. Die Aufsichtsbehörde hat die neue Fassung am 28. Februar 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.
Hintergrund ist, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) Leitlinien zu „einigen Aspekten der Mifid-II-Vergütungsanforderungen“ (Esma/35-43-3565) veröffentlicht hat. Die Bafin hat diese nach eigenen Angaben jetzt in den besonderen Teil 8 der MaComp überführt.
Die Esma-Leitlinien, die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommen wurden, beinhalten Vorgaben für die Vergütung. Durch sie sollen Interessenkonflikte vermieden und Wohlverhaltensregeln sowie eine gute Unternehmensführung sichergestellt werden. Die neuen Esma-Leitlinien haben die Vergütungsgrundsätze und -verfahren (Mifid)“ (Esma/2013/606) ersetzt.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Aufsicht
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