Aufsicht übt sich in Proportionalität
Erleichterungen für über 1.000 Kreditinstitute. Betroffen sind Liquiditätsquote, Offenlegung und Meldewesen.
Rund 1.150 Kreditinstitute in Deutschland können ab sofort operative Erleichterungen in Anspruch nehmen. Die neuen Regelungen gelten für alle Unternehmen, die nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) als kleines und nicht komplexes Institut („small and non complex institution“ – SNCI) klassifiziert sind. Dies teilen die Deutsche Bundesbank und die Bafin in einer gemeinsamen Erklärung mit.
„Die Klassifizierung als SNCI und die damit verbundenen Erleichterungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung“, sagt Joachim Wuermeling, das für Bankenaufsicht zuständige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank. „Gerade die deutsche Seite hatte den Gedanken der Proportionalität immer wieder in die europäischen Verhandlungen eingebracht.“ Jetzt werde er in die Tat umgesetzt.
Die nun in Kraft tretenden Erleichterungen sind rein operativer Natur und sollen die SNCIs administrativ entlasten – es handelt sich nicht um kapital- oder liquiditätsschonende Maßnahmen. „Wir differenzieren jetzt noch stärker zwischen weniger auffälligen Instituten auf der einen und problematischen Instituten auf der anderen Seite“, sagt Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bafin. „Damit bündeln wir unsere Kapazitäten, um eine „Aufsicht mit Biss“ gewährleisten zu können.“
88 Prozent der Institute als SNCI klassifiziert
Insgesamt sind rund 88 Prozent aller deutschen nicht-signifikanten Institute gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR als SNCI klassifiziert worden. Zusammen repräsentieren sie rund 18 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems (Stand: Ende Dezember 2020). Einen hohen Abdeckungsgrad gibt es insbesondere bei Genossenschaften (96 Prozent) und Sparkassen (82 Prozent). Die Institute, die in Deutschland als klein und nicht komplex klassifiziert werden und die Erleichterungen in Anspruch nehmen dürfen, hat die Bundesbank in Abstimmung mit der Bafin identifiziert.
Kosteneinsparungen von bis zu 288 Millionen Euro
Die Maßnahmen und Erleichterungen betreffen folgende Aspekte: Auf Antrag können SNCIs die vereinfachte strukturelle Liquiditätsquote („simplified Net Stable Funding Ratio“ – sNSFR) anwenden. Zweiter zentraler Punkt ist die Offenlegung: Offenlegungsanforderungen werden künftig noch deutlicher nach Größe und Kapitalmarktorientierung der Banken abgestuft. Der dritte Punkt betrifft das Meldewesen: Für SNCIs bleibt es anders als für größere Institute bei der vierteljährlichen Meldung. Zudem sollen kleine und nicht komplexe Institute künftig von verringerten Meldepflichten profitieren. Für kleine, nicht komplexe Institute in der EU ergäben sich Kosteneinsparungen zwischen 188 und 288 Millionen Euro.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Offenlegungsverordnung | Politik/Regulierung | Sparkassen
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