Erster Entwurf von Ogaw V liegt vor
Die Ausweitung der Haftung der Depotbanken und die Transparenz über die Fondsmanager-Vergütung stehen im Mittelpunkt. Mit der Verabschiedung der Richtlinie ist frühestens 2013 zu rechen.
Die Ausweitung der Haftung der Depotbanken und die Transparenz über die Fondsmanager-Vergütung stehen im Mittelpunkt. Mit der Verabschiedung der Richtlinie ist frühestens 2013 zu rechen.
Das Gerichtsurteil bestätigt Kapitalverkehrsfreiheit. Deutsche Fonds können sich französische Quellensteuer zurückholen.
Das aktuelle Investmentsteuerrecht ist kompliziert, bietet aber jede Menge Gestaltungsspielraum. Und den haben vor allem Versicherungen auch genutzt. Der Finanzverwaltung ist dies schon längst ein Dorn im Auge. Deshalb ließ sie sich ein neues Steuersystem entwerfen. Wird dieses umgesetzt, ist Schluss mit den Bilanzspielereien der Assekuranz.
Die Grundsteinlegung für die institutionelle Kapitalanlage in Deutschland, wie wir sie heute kennen, wird gerne auf den 6. Dezember 2001 und damit das Nikolausrundschreiben datiert. Gebracht hat das Rundschreiben aber eigentlich nicht der Nikolaus, sondern schon einige Jahre zuvor ein Börsenhändler.
Im Zehnjahresrückblick lassen sich wiederkehrende Marketing-Trends aber auch Anlagen, die zuvor undenkbar gewesen wären, identifizieren. Trotz Enttäuschungen in der Vergangenheit gehören alternativen Investments, allerdings anders umgesetzt, die Zukunft. Ebenfalls von steigender Bedeutung: Regulierung, Administration und Debt.
Dekade im Rückblick: Zehn Jahre institutionelle Kapitalanlage, zehn Jahre Krisenmanagement und zehn Jahrgänge portfolio institutionell: Langweilig war es nie! Erst recht nicht 2005.
Dekade im Rückblick: Zehn Jahre institutionelle Kapitalanlage, zehn Jahre Krisenmanagement und zehn Jahrgänge portfolio institutionell: Langweilig war es nie! Rückblick auf das Jahr 2004.
Neues Quellensteuerabkommen zwischen den Deutschland und USA abgeschlossen. Pensionskassen sind die Begünstigten.
Unsicherheiten bei der Drittverwahrung sorgen für Änderungsverordnung. Modell zwei wird häufiger praktiziert.
Unter den Experten herrscht Uneinigkeit, wie in der Handelsbilanz mit Einmalbeiträgen bei der Auslagerung
von Versorgungszusagen umzugehen ist. Eine kleine Fraktion plädiert für die Verteilung auf mehrere Jahre.
Die Wirtschaftsprüfer vom IDW fordern den vollen Ansatz der Differenz zur bisherigen Rückstellung.