Das Bundesarbeitsgericht hat seit Ende 2022 spannende Urteile zur bAV gefällt, berichtet die Vorsitzende Richterin. Die Palette reicht von Betriebsrenten-Anpassung über das Kapitalwahlrecht bis zur Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD bringt neue Berichtspflichten. Aba sieht „unnötige Bürokratie“ und „beträchtlichen zusätzlichen Aufwand“ – deutliche Kritik übt der Verband auch am Generationenkapital.
Das globale Pensionsvermögen ist äußerst ungleich verteilt und konzentriert sich auf nur wenige Länder. Das zeigt die neue „Global Pension Assets Study“. Ihre Autoren arbeiten außerdem heraus, dass der Trend weg von leistungsorientierten und hin zu beitragsorientierten Pensionsplänen so nicht weitergehen kann.
Das erste Sozialpartnermodell der Finanzwirtschaft nimmt Gestalt an. Ab kommendem Jahr will die Deutsche Bank rund 4.000 Beschäftigten eine bAV nach dem Modell der reinen Beitragszusage anbieten.
Mit Alexander Kehl übernimmt ein erfahrener Portfoliomanager des BVV den Posten bei der Verka. Der Betriebswirt hat eine Weiterbildung zum CFA absolviert.
Verband der Firmenpensionskassen äußert sich kritisch zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz. Vorstandschef Aden fühlt sich erinnert an die Strategien eines aggressiven Hedgefonds.
Die Finanzaufsicht sieht kein strukturelles Kostenproblem bei den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Das und mehr zeigen die Ergebnisse einer Umfrage über Kosten von Pensionskassen und Pensionsfonds.
Die Bilanzen von Branchenversorgungswerken wie Metallrente und Klinikrente zeigen die Grenzen der Kapitalanlage bei 100 Prozent Garantie auf. Dieses Problem löst die Metallrente auf ihre Weise. Konsortiallösungen scheinen weiter gut zu funktionieren.
Der Gesetzentwurf für die Reform der Betriebsrente steht kurz vor der Veröffentlichung. Auf einer Fachtagung des Versicherungsverbands GDV äußerten Experten nun ihre Erwartungen an das Vorhaben und Sozialpartnermodelle.
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich grundlegend von Lebensversicherern und sind insbesondere keine Finanzdienstleister. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden ignorieren den Geschäftszweck und haben jedes Augenmaß bei der Kontrolle verloren. Damit sich EbAV nicht zu Tode berichten und dokumentieren, braucht es eine eigenständige Regulatorik.