Die Altersvorsorge-Einrichtungen hängen in vielen praktischen Regulierungsfragen in der Luft. Die Ampel-Koalition hat bessere Förderung in Aussicht gestellt, aber seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages im November konkret nichts Sichtbares getan. Zu den Druckpunkten spricht Dr. Georg Thurnes, Vorstandschef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), mit Detlef Pohl.
Man lernt nie aus. Zum Beispiel, dass die Inflation auf über acht Prozent steigen kann. Noch höher wäre zumindest die gefühlte Inflation, wenn der Warenkorb auch die Zahl der Veranstaltungen enthalten würde. Die Terminkalender sind voll. So werden die wenigen Events, die in der Branche fast jeder kennt, zu einem realen Wert. Zutreffend ist dies für die Jahrestagung Portfoliomanagement von Uhlenbruch, die am 27. und 28. September zum dann bereits 25. Mal ihre Türen öffnet.
In letzter Zeit wird bei Überlegungen zu Reformen des deutschen Rentensystems auf Vorbilder im Ausland verwiesen. Besonders interessant ist ein Blick über die niederländische Grenze.
Die Branchendiskussion um die besten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland geht weiter. Die Anbieter führen einen Wettbewerbsvergleich. Die Forderung, dabei nur identische Risikoklassen zu vergleichen, ist nicht in Stein gemeißelt. Was wichtiger wäre, wäre mehr Transparenz.
Das Bundesarbeitsgericht hat in den vergangenen 14 Monaten spannende Urteile zur bAV gefällt, berichtet der Vorsitzende Richter Bertram Zwanziger. Darunter sind auch erste Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz. Damit sind auch einige Grundfragen für Arbeitgeber beantwortet.
Die von vielen Lebensversicherern verringerten Garantien mit der beitragsorientierten Leistungszusage könnten zur Nachhaftung von Arbeitgebern führen, wenn der bAV-Tarifvertrag eine 100-Prozent-Mindestleistung als arbeitsrechtliche Zusage enthält. Was tun?