Der steuerliche Rechnungszins muss an die Realität angepasst werden. Diese Forderung seitens bAV-Experten ist nicht neu. Doch nun belegt eine neue Studie, dass der bisherige Zinssatz gegen die Verfassung verstößt.
Weltweit machen sich Menschen Sorgen um ihren Lebensabend. Denn die Höhe ihrer staatlichen Rente basiert auf einer Gleichung mit mehreren Unbekannten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein umlagefinanziertes System handelt oder ein kapitalgedecktes. Beide haben Tücken, wie ein Blick nach Chile zeigt.
Eine Gruppe von Anwälten mit dem Spezialgebiet bAV hat sich zum sogenannten Erbacher Kreis zusammengeschlossen. Ein Ziel ist, aus anwaltlicher Sicht sowohl zur Rechtsprechung als auch bAV-Praxis Stellung zu nehmen.
Asiatische und US-amerikanische Asset Manager wenden sich künftig verstärkt Ucits und AIF zu. Der Grund: die Erschließung des europäischen Investorenkreises.