Aba spricht sich gegen Staatsfondsmodelle aus
Der Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung plädiert für Neuauflage des BRSG. Man brauche keine schöngerechneten, rudimentären Staatsfondsmodelle.
Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (Aba) fordert die Bundesregierung auf, die Betriebsrente weiter zu stärken. Konkret plädiert der Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung für eine Neuauflage des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). „Die Bundesregierung hat sich die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung auf die Fahnen geschrieben. Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen. Es ist Zeit für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz II“, forderte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der Aba, auf der 85. Jahrestagung des Fachverbands Mitte Mai in Berlin. Der mehrmonatige Fachdialog beim Arbeitsministerium habe den Handlungsbedarf aufgezeigt und Vorschläge für eine Stärkung der Betriebsrente geliefert. Diese gelte es schnell umzusetzen.
„Wir brauchen keine schöngerechneten, rudimentären Staatsfondsmodelle zur individuellen privaten Vorsorge“, sagte Thurnes und betonte: „Wir brauchen eine robuste Altersversorgung mit dualem Kern aus staatlicher und betrieblicher Altersversorgung, weil diese als kollektive Systeme höchst effizient lebenslange Leistungen liefern und sich optimal ergänzen.“ Eine Schlüsselrolle komme dabei der reinen Beitragszusage und dem Sozialpartnermodell zu. „Die ersten Sozialpartnermodelle haben gezeigt, wo der Gesetzgeber nachsteuern muss, um Breitenwirkung zu erzielen. Auch Nichttarifgebundene müssen Zugang erhalten. Widersprüche im Arbeits- und Aufsichtsrecht müssen beseitigt werden“, forderte der Vorsitzende der Aba.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es nach Angaben der Berater von Aon, die betriebliche Altersversorgung sowohl für Arbeitgeber aller Größen als auch für Arbeitnehmer deutlich attraktiver zu machen. Die neuen Regelungen haben an vielen Stellen zwar Impulse gesetzt, der große Durchbruch, der dem Namen des Gesetzes alle Ehre macht, sei allerdings auch auf den zweiten Blick bislang ausgeblieben.
Handlungsbedarf im Finanzaufsichtsrecht
Dringender Handlungsbedarf besteht laut Aba im Finanzaufsichtsrecht. „Wir brauchen eine Anpassung der bestehenden Anforderungen an die Kapitalanlage, die Bedeckung und das Risikomanagement“, so Thurnes. Altersversorgungseinrichtungen dürften nicht undifferenziert der „Finanzmarktregulierung“ unterworfen werden. Die anstehende Überprüfung der Iorp-II-Richtlinie dürfe nicht zu weiteren Belastungen der Einrichtungen führen, sie müsse Entlastungen bringen.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV)
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