Pension Management
3. November 2020

Aba plädiert für Systemeingriff in die bAV

Aba-Vorsitzender Thurnes fordert Politik zum Handeln auf. Für reine Beitragszusage im Future-Service.

Im Rahmen der digitalen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) hat sich der Aba-Vorsitzende, Dr. Georg Thurnes, dafür ausgesprochen, in der bAV Freiheiten für die reine Beitragszusage zu schaffen. Die anhaltende Niedrigzinspolitik werde durch die Corona-Hilfsmaßnahmen noch verschärft. So sei die Politik gefordert, für die bAV zu raschen Lösungen zu kommen. „Das seit Ende der 90er eingetretene systematische Zinsrisiko, das von den Covid-19-bedingten Hilfsmaßnahmen vermutlich einzementiert wird, erlaubt kein „Weiter so“, so Thurnes im Rahmen der digitalen Aba-Mitgliederversammlung in Unterhaching. „Hier muss rasch über einen grundsätzlichen, ausgewogenen Systemeingriff nachgedacht werden.“ Das gelte neben bestimmten Kapitalanlagevorschriften insbesondere auch für die Behandlung von Besitzständen.

Vor dem Hintergrund von Zinserwartung und demographischer Entwicklung könne ein faires Modell darin liegen, den Arbeitgeber zwar unverändert für das Erreichte, den Past-Service, in die Verantwortung zu nehmen. Auf arbeitsrechtlich sichere Weise müsse aber für den Future-Service möglicherweise der Arbeitnehmer mehr in die Verantwortung genommen werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer hätten das eingetretene Zinsrisiko alleine zu verantworten. „Für jüngere Generationen generell und auch für die älteren bezogen auf den Future-Service braucht es zudem ein chancenorientiertes, den Kapitalmarktverhältnissen angepasstes Versorgungssystem. Die reine Beitragszusage ist hierfür ideal, zumal sie durch die obligatorische Rentenleistung sowie die Korridor- und Pufferungsmechanismen in sich bereits Potential für einen Ausgleich zwischen Generationen trägt“, erläuterte Thurnes.

Mehr Nachhaltigkeit fördern

Thurnes führte weiterhin aus, dass bAV-Einrichtungen zudem die wahrhaft langfristigen Investoren seien. „Der Regulierungsrahmen muss dem deutlich besser angepasst werden. Die Verfolgung nachhaltiger Investitionsstrategien würden davon ebenso profitieren wie die herausfordernde Finanzierung in der Vergangenheit eingegangener, hoher Zinsgarantien.“

Chancen der Kapitaldeckung nutzen

„Diese Erkenntnisse sind nicht neu, die daraus ableitbare To-Do-Liste lag schon lange vor Covid-19 auf den Tischen von Politik, Gesetzgeber, Aufsicht und Sozialpartnern. Jetzt wird es höchste Zeit, sie endlich abzuarbeiten,“ forderte Thurnes. Die betriebliche Altersversorgung sei Thurnes zufolge weder überholt noch untauglich, um Arbeitnehmern zu einer guten Altersversorgung im Alter zu verhelfen. Die enormen Vorteile der Betriebsrenten dürften weder klein gehalten noch konterkariert werden. Mehr denn je gelte es den kollektiven, sozialpartnerschaftlichen Ansatz, sei es auf tarifvertraglicher oder betrieblicher Basis, sowie die Chancen der Kapitaldeckung zu nutzen, so Thurnes. Hier müsse man ansetzen statt rudimentäre, schöngerechnete, rechtlich nicht geprüfte Staatsfondsmodelle zu propagieren.

Georg Thurnes wurde auf der Aba-Mitgliederversammlung als Vorsitzender des Vorstandes wiedergewählt. Er ist seit 2019 Vorsitzender der Aba. Neu im Vorstand ist Johannes Teslau (Leitung „Altersversorgung und Zeit-Wertpapier“ bei der Volkswagen AG).

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