T+1 könnte auch für Europa kommen
Bericht von Verbänden zur Verkürzung der Abwicklungsfrist. Koordiniertes Vorgehen mit UK und der Schweiz gefordert.
Der deutsche Fondsverband BVI unterstützt einen Bericht von Verbänden in Europa zur Verkürzung der Abwicklungsfrist von Wertpapieren auf „T+1“. Der Bericht analysiert die erforderlichen regulatorischen, technischen und operativen Änderungen mit Blick auf die Wertpapiermärkte in der EU. Der BVI habe die Arbeitsgruppe zu Investmentfonds geleitet, schreibt der Fondsverband auf seiner Website.
USA als Vorreiter
Zum Hintergrund: Seit dem 28. Mai 2024 haben unter anderem die USA ihren Abwicklungszyklus für Wertpapiere von „T+2“ auf „T+1“ verkürzt. In den USA betrug dieser Abwicklungszyklus, das heißt die Zeitspanne zwischen dem Transaktionsdatum und dem Abrechnungsdatum im Depot, seit dem Jahr 2017 zwei Geschäftstage (daher die Bezeichnung „T+2“). Ein Datum für eine Umstellung auf „T+1“ in Europa liege noch nicht vor, so der BVI. Eine Arbeitsgruppe in Großbritannien schlägt dem Verband zufolge eine Anpassung für das Jahr 2027 vor. Hier geht es zu dem Papier.
Governance-Struktur etablieren
Die Gruppe aus Verbänden der Buy- und Sellside unterstützt den Übergang der EU zu „T+1“ und befürworte ein koordiniertes Vorgehen mit Großbritannien und der Schweiz. Sie hebt in dem Bericht hervor, dass für einen erfolgreichen Übergang die Effizienz der Nachhandelsprozesse verbessert werden muss. Darüber hinaus werde September/Oktober als optimaler Zeitraum für die Umstellung angesehen mit einer Übergangszeit von 24 bis 36 Monaten. Die EU-Kommission, die EU-Behörde ESMA und die EZB wollen so bald wie möglich die notwendige Governance-Struktur etablieren, die die europäische Finanzbranche einbezieht, um die technischen Vorbereitungen für einen schnellen Übergang auf „T+1“ zu überwachen und zu unterstützen. Einblick in das Verbände-Papier gibt es hier.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Administration | Europäische Union | Investmentfonds | Politik/Regulierung
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