Aba begrüßt Regierungsentwurf zum BRSG II
Bei Anlageverordnung noch im Detail „feilen“. „Mehr Rendite“-Ziel sei unter anderem abhängig von Stresstest-Behandlung durch die Bafin.
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba) hat auf ihrer Pensionskassentagung in der vergangenen Woche zum Regierungsentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) Stellung genommen. Der Regierungsentwurf, der am 18. September durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht wurde, enthält verschiedene für Pensionskassen spezifische und wichtige Änderungen. So begrüßte die Aba die Anpassung der Pensionskassendefinition in Paragraf 232 VAG, sowie die Regelungen zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens (Paragraf 234j VAG) und zur überdotierten Verlustrücklage (193 VAG) sehr. Auch die Änderung der Anlageverordnung (AnlV) werde zu einer guten Weiterentwicklung der Pensionskassen führen, auch wenn im Detail noch etwas gefeilt werden müsse, so die Aba.
Entscheidende Rolle der Aufsicht
„Damit das Ziel ,mehr Rendite‘ im Koalitionsvertrag in der Praxis auch umgesetzt werden kann, bedarf es allerdings nach den gesetzlichen Anpassungen vor allem einer Überarbeitung des Bafin-Kapitalanlagerundschreibens und des Bafin-Stresstests (Eigenschreibweise: BaFin) für Pensionskassen“, sagte Jürgen Rings, Leiter der Aba-Fachvereinigung Pensionskassen, auf der Aba-Pensionskassentagung am 26. September 2024 in Bonn. „Ferner können die neuen Möglichkeiten in der Kapitalanlage erst genutzt werden, wenn die bei der Bafin eingereichten Sicherungsvermögenspläne auch genehmigt sind. Wir begrüßen daher, dass sich die Bafin dieser Verantwortung bewusst ist und bereits erste Überlegungen zur Überarbeitung des Kapitalanlagerundschreibens anstellt.“ Rings betonte: „Wir brauchen – zeitnah zu den gesetzlichen Änderungen – praxistaugliche Regelungen von der Bafin zur Umsetzung. Als Fachverband ist die Aba mit ihren Mitgliedern gern bereit, sich dabei einzubringen.“
Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der Aba, feierte außerdem auf der Pensionskassentagung das silberne Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft. Er erklärte: „Wir sind stolz darauf, dass wir Julia Wiens, seit Januar 2024 bei der Bafin Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, für den Eröffnungsvortrag dieser Aba-Pensionskassentagung gewinnen konnten. Auch die 25. Aba-Pensionskassentagung hat gezeigt: Wir brauchen in Deutschland gut aufgestellte Pensionskassen.“ Neben ihrem wichtigen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung könnten diese durch größeren Spielraum in der Kapitalanlage auch einen wichtigen Finanzierungsbeitrag „für dringend erforderliche Umbaumaßnahmen in unserem Land“ leisten.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Anlageverordnung | Pensionskassen | Politik/Regulierung | Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)
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