Recht, Steuer & IT
17. Januar 2020

Grüne Regulierung gefährdet Risikoorientierung

Bafin-Präsident: Pauschale Privilegierung führt zur nächsten Krise. Merkblatt sollte zu Lerneffekten führen.

Die Situation von Banken, Lebensversicherern und Pensionskassen sowie Geldwäsche, Brexit und Regulierung waren Themen der Neujahrsansprache von Bafin-Präsident Felix Hufeld. Relativ ausführlich ging Hufeld auf das Thema „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ ein.

Aus Sicht von Hufeld stehe man nun nach einem Jahrzehnt, das geprägt war von Krisenbewältigung und Re-Regulierung, an einem Punkt, an dem es regulatorische und aufsichtliche Errungenschaften zu verteidigen gilt. Konkret nannte Hufeld das Prinzip der Risikoorientiertheit. „Die Idee, dass Regulierung und Aufsicht sich am Risiko zu orientieren haben, hat sich bewährt. Nicht ohne Grund lassen wir uns bei der Wahl unserer Aufsichtsschwerpunkte von der Risikolage leiten und haben den Ehrgeiz, diese Art der aufsichtlichen Präzisionsarbeit immer weiter zu verbessern“, so Hufeld. Trotzdem gerate die Risikoorientiertheit offenbar immer wieder in Gefahr. Manchmal stecke politischer Lenkungswille dahinter: Stichwort „Nachhaltige Finanzwirtschaft“. Hufeld: „So wichtig Nachhaltigkeit allein mit Blick auf den Klimawandel für uns alle ist: Wer eine Investitionseuphorie entfacht, die blind macht für Risiken, wer grüne Investitionen und Kredite losgelöst von ihren Risiken pauschal privilegiert, etwa mit einem Bonus bei der Kapitalunterlegung, wer diesen Weg beschreitet, der wählt den Weg in die nächste Krise – und schadet der Nachhaltigkeit. Grün bedeutet mitnichten automatisch ein geringeres Risiko!“

Erläuterungen zum Bafin-Merkblatt

Mit einem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist die Bafin jedoch kurz vor Weihnachten selbst vorgeprescht. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken verlange jedoch laut Hufeld nach internationalen Antworten. „Was nachhaltig ist und was nicht, legen wir nicht in einem deutschen Soloauftritt verbindlich fest. Das wird die EU mit ihrer Taxonomie erledigen.“ Das Ansinnen der Bafin sei ein anderes gewesen: „Noch sind viele regulatorische Fragen offen. Wir als Aufsicht wollten schon jetzt lernen, mit diesen Fragen umzugehen. Und wir wollten erreichen, dass die Unternehmen, die wir beaufsichtigen, schon jetzt lernen, ihre Nachhaltigkeitsrisiken einzuschätzen und angemessen zu steuern. Und dass sie schon jetzt die Chancen dieser Entwicklung nutzen können.“

Weil eben noch viele Fragen unbeantwortet sind, habe man den Begriff „Nachhaltigkeit“ sehr weit definiert und das Merkblatt als rechtlich nicht verbindlich angelegt. Vergleichbare Erwartungen wird aber die EU-Kommission in Bälde bei der EBA (European Banking Authority) in Auftrag geben. „Sehen Sie es so: Wir gehen mit gutem Beispiel voran.“ Deshalb habe man auch eine englische Version des Merkblatts veröffentlicht – nämlich als Anregung für internationale Einrichtungen.

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