Pensionsfonds
3. Januar 2020

Es bebt bei den Pensionskassen

Die Steuerberater-Pensionskasse muss das Neugeschäft wohl dauerhaft einstellen und wird abgewickelt. Ein bislang einmaliger Aufsichtsakt. Andere Kassen müssen ihre Rückstellungen kräftig ­erhöhen oder Nachschüsse der Arbeitgeber fordern, um die Zusagen erfüllen zu können. Nun droht auch noch die Insolvenzpflicht im PSV. Die Produktkategorie muss sich neu erfinden.

Das größte Problem bei den versicherungsförmigen bAV-Wegen sind die anhaltend niedrigen Zinsen. Während Pensionsfonds bei der ­Kapitalanlage auf nicht-versicherungsförmige Lösungen ausweichen können, sind klassische Direktversicherungen und Pensionskassen in der Niedrigzinsfalle gefangen und können lediglich durch Wechsel zu fondsgebundenen Lösungen mehr Rendite bei allerdings deutlich ­höherem Risiko für Arbeitgeber (Nachschusspflicht) und ­Arbeitnehmer (zu geringe Rente in Crash-Phasen am Aktienmarkt) anpeilen.

Die kritische Überprüfung des passenden Weges gilt dabei nicht nur für das Neugeschäft, wo riskante Kapitalanlagen ohne Garantie es ­allerdings schwer haben, etwa beim Sozialpartnermodell (siehe Heft 11/19, Seiten 30f.). Auch im Bestand müssen sich Arbeitgeber damit herumschlagen, ob ihre bislang genutzten und vermeintlich sicheren Versorgungswerke auch in Zukunft noch funktionieren, da selbst die Garantien mit sicheren Anlagen am Kapitalmarkt kaum noch zu verdienen sind. Insofern verwundert es nicht, dass bei neuen Tarifvereinbarungen wie in der Hotellerie und Gastronomie (Hogarente plus) nun eine Direktversicherung zum Zuge kommt, die lediglich den ­Erhalt aller eingezahlten Beiträge garantiert (siehe Heft 11/19, Seiten 32f.). Diese Beitragsgarantie ist das letzte Zugeständnis an die ­Gewerkschaften, denen Sicherheit meist noch über alles geht.

Zur Erinnerung: Die frühere „Hogarente“ war von der HDI Pensionskasse organisiert worden, die sich zum 1. Januar 2016 aus dem ­Neugeschäft zurückgezogen hatte. Der Bestand wird bis heute unverändert vom HDI verwaltet. Im Nachhinein eine kluge Entscheidung, denn die ab 2002 von den Lebensversicherern gegründeten Wettbewerbs­pensionskassen haben durch ihre massiven Gründungskosten bis heute Kosten- und damit Renditenachteile gegenüber der Direkt­versicherung, die es in den jeweiligen Häusern schon viel ­länger gibt. Doch bis 2005 waren Direktversicherungen bei der ­geförderten ­Entgeltumwandlung (nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG) außen vor – daher der Gründungsboom von rund 30 LV-Pensionskassen. Dieser Nachteil wurde mit dem Alterseinkünfte-Gesetz für das ­Neugeschäft ab 2005 beendet.

Konkurrenz mit der Direktversicherung

Seither konkurrieren beide Wege miteinander. Bei ­Tarifvereinbarungen hatte oft die Pensionskasse die Nase vorn. Ein Grund: Es müssen ­keine Beiträge zur Insolvenzsicherung gezahlt werden. Das gilt für die Direktversicherung zwar auch, doch die Lebensversicherer und ­ihre Pensionskassen sind alle im Sicherungsfonds von Protektor ­Mitglied, die anderen Pensionskassen nicht. Von derzeit 133 Kassen unter Bafin-Aufsicht (Stand: 31. Dezember 2018) sind nur 21 Pensionskassen freiwillig Mitglied im Sicherungsfonds Protektor, darunter ­einige, die das Neugeschäft eingestellt haben (zum Beispiel HDI-PK) oder bereits im Run-off sind (zum Beispiel die beiden Protektor-Mitglieder Pro bAV PK und Prudentia PK).

Die Masse der alteingesessenen Firmen- oder überbetrieblichen ­Pensionskassen ist bis heute nirgends in die Insolvenzsicherung ­eingezogen. Bislang galt der Grundsatz, dass sie gar nicht insolvent werden können. Begründung: Betriebliche Pensionskassen, seit 2006 stets als dereguliert eingestuft, sind de facto zumeist reguliert (nach Antrag bei der Bafin). Voraussetzung für die Regulierung: Laut ­Satzung ist die Kürzung der Leistungsansprüche erlaubt, es werden ausschließlich Firmen-Beschäftigte versichert, es werden keine ­rechnungsmäßigen Abschlusskosten für die Vermittlung erhoben und auch keine Vergütung für Vermittlung und Abschluss gezahlt. Soll heißen: Bei Schieflage erlaubt es die Satzung, Leistungen ­herabzusetzen, Beiträge zu erhöhen oder Nachschüsse von den Arbeit­gebern zu verlangen – alles unter Regie der Bafin. Insofern gelten ­diese Kassen als nicht insolvenzfähig, da durch die genannten Maßnahmen die Leistungsversprechen jederzeit erfüllt werden können.

Die Bafin hat schon ein Drittel der deutschen Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung. Ohne zusätzliches Kapital von außen ­werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen ­erbringen können. Inzwischen erfordere die Situation es, „dass wir unsere Kontrolle verstärken“, sagte Frank Grund, Bafin-­Exekutiv­direktor Versicherungsaufsicht, auf der Bafin- Jahreskonferenz Ende Oktober. Kein Wunder: In den vergangenen zehn Jahren haben die Pensionskassen in 27 Fällen ihre Versicherten darum bitten müssen, für künftige Beiträge einen geringeren Rentenfaktor anzusetzen. ­Laufende Verpflichtungen können zwar im Regelfall durch ­eingehende Beiträge und Kapitalerträge finanziert werden. Es fehlt jedoch weit­gehend an Transparenz, wie es um die Lage der Kassen bestellt ist.

Erste Kassen in Schieflage

Inzwischen musste die Bafin drei Kassen das Neugeschäft ­untersagen. Betroffen ist vor allem die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs (DSV), aber auch die ­Kölner Pensionskasse und ihre Schwester, die Pensionskasse der ­Caritas. Die DSV ist ein Paradebeispiel für Intransparenz und Misswirtschaft. Sie kämpft schon seit Ende 2017 mit Unterdeckungen der Solvabilitätsanforderung und musste das Neugeschäft Oktober 2018 einstellen. Bis Ende 2018 hat sich ein Fehlbetrag von 158 Millionen ­Euro angehäuft, das Eigenkapital ist vollständig aufgezehrt. Damit ­erfüllt die DSV die vorgegebene Mindestkapitalanforderung nicht mehr. Ein Jahresabschluss für 2018 existiert noch nicht. Um die ­finanzielle Notlage auszuräumen, muss saniert werden.

Der Fehlbetrag muss zunächst aus der Verlustrücklage gedeckt werden. Reicht das nicht, geht es an die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Reicht auch dies nicht, müssen Leistungen gekürzt und/oder Beiträge erhöht werden. Das beträfe auch Leistungen für laufende Renten. Die Sanierung erfordert einen Beschluss der Vertreterversammlung und bedarf der Zustimmung der Bafin. Der Finanzierungsplan zur Wiederherstellung der Mindestkapitalanforderung durch Aufbau von Eigenmitteln zog sich ewig hin – und wurde schließlich Mitte Oktober 2019 von der Bafin abgelehnt. Damit droht die Aufsicht, der DSV die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entziehen. Über das Sanierungskonzept, das zur Deckung des Fehlbetrages durch die Herabsetzung der Leistungen an die Versicherten dient, hat die Vertreterversammlung (nach Redaktionsschluss) am 11. Dezember zu bestimmen. Die Bafin will bis Ende Januar entscheiden, ob die Kasse abgewickelt wird oder nicht. Es droht der Run-off.

Das Trauerspiel um die DSV wäre beinahe von der Öffentlichkeit unbemerkt geblieben. Die Bafin nennt grundsätzlich keine Namen von Unternehmen in der Öffentlichkeit. Und die Kasse selbst hatte auch nur wegen der Pflicht, Adhoc-Mitteilungen bei besonderer Lage herauszugeben, bruchstückhaft informiert. Hintergrund: Da die Kasse 2014 zehnjährige Nachrangdarlehen begeben hat, unterliegt sie der börslichen Adhoc-Publizität. Und für die Gläubiger sieht es nicht gut aus. Für die Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von zehn Millionen Euro, zu 4,375 Prozent begeben, wurden die Zinszahlungen im September ausgesetzt. Nun tobt auch noch ein Streit mit den Anleihegläubigern.

Die DSV hat rund 8.000 Versicherte aus dem Kreis der steuerberatenden Berufe unter Vertrag und verwaltet Kapitalanlagen von rund einer Milliarde Euro. Bei ihr kommt alles zusammen, was ­zusammenkommen kann: eine Pensionskasse ohne Trägerunternehmen und Arbeitgeber, ohne Protektor, ohne Schutzschirm des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) und ohne Solvency II. Genau dieser Fall könnte als Anlass dienen, warum der Gesetzgeber nun aktiv wird und deutsche Pensionskassen generell auch unter den Insolvenzschutz des PSV stellen will.

PSV-Pflicht bald für Pensionskassen?

Wie aus dem „Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (7. SGB-IV-ÄndG) des Bundesarbeitsministeriums vom 12. November hervorgeht, sollen Pensionskassen, die nicht gemeinsame tarifliche Einrichtungen oder Mitglied von Protektor sind, in Anlehnung an die Vorschrift für Pensionsfonds in die Insolvenzsicherung via PSV ­einbezogen werden. Betroffen sein soll auch der Bestand, jedoch nur künftige Insolvenzfälle der Arbeitgeber. Verbände konnten den ­Entwurf bis 5. Dezember kommentieren.

Mit der gesetzgeberischen Aktion will das BMAS offenbar einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zuvorkommen. Der Generalanwalt hat im Schlussantrag eines Verfahrens gegen den deutschen PSV für den Fall von Pensionskassen mit Unterdeckung zumindest Handlungsbedarf gesehen (Rechtssache C-168/18). Es liegt nun in den Händen des Gesetzgebers, ob er zur Abwendung von Staatshaftung tätig wird. Gibt es dafür grünes Licht – so sieht es der Referentenentwurf bisher vor –, verteuert sich die bAV über Pensionskassen weiter, da Arbeitgeber dann auch für diesen Durchführungsweg PSV-Beiträge bezahlen müssten. Befreit wären nur Protektor-Mitglieder und gemeinsame tarifliche Einrichtungen. „Bislang ist der PSV für Pensionskassen nach deutscher Rechtslage nicht zuständig“, betont PSV-Vorstand Hans H. Melchiors.

Diese Zusatzkosten würden künftig auch jene Arbeitgeber treffen, die die bAV ihrer Mitarbeiter über die überbetriebliche Kölner Pensionskasse (2002 gegründet) und ihre Schwester, die Pensionskasse der Caritas (gegründet 1952) organisiert haben. Beide Kassen waren 2017 ebenfalls in Schieflage geraten und dürfen schon seit über einem Jahr kein Neugeschäft mehr schreiben. Beide Mitgliedervertreter-­Versammlungen hatten der Sanierung ebenso zugestimmt wie die Bafin. Konkret muss die Kölner PK 62,5 Millionen Euro durch ­Leistungskürzungen, Verrechnungen des Eigenkapitals und ­Verrechnungen der Verlustrücklage aufbringen, die Caritas-PK sogar 146,5 Millionen Euro. „Die Eingriffe in das Beitrags-Leistungsgefüge ­erfolgen auf Grundlage der Satzungen beider Kassen“, erklärte Olaf Keese, der beide Kassen als Vorstandsvorsitzender in Personalunion seit Ende 2018 führt.

Heftige Leistungskürzungen

Allein die Leistungskürzungen sind heftig. Bei der Kölner PK machen sie 48,3 Millionen Euro aus. Das entspricht 12,2 Prozent der gesamten Deckungsrückstellung. Bei der Caritas-PK sind es gar 122,8 Millionen Euro (19,9 Prozent der Deckungsrückstellung). Beide Kassen senken ihre Verrentungsfaktoren nicht nur für künftige Beitragszahlungen (Future Service), sondern auch für die Vergangenheit (Past Service). Für Rentner wirkt sich diese Kürzung ab 1. Januar 2020 auf ihre ­Rente aus, bei Anwärtern wird die Rentenanwartschaft rückwirkend zum 1. Januar 2018 reduziert. Eine Wiedereröffnung des Neugeschäfts spielt in den Planungen für die kommenden Jahre keine Rolle. „Wir ­konzentrieren uns darauf, die fortlaufenden Leistungen für unsere Versicherten sicherzustellen“, sagte Keese bei Vorstellung des Jahresabschlusses 2018.

Die Kapitalanlage beider Kassen ist stark auf Spezialfonds orientiert. Laut den Geschäftsberichten macht die Sammelposition „Aktien, ­Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ bei der KPK 54 Prozent aus (Renten: 39 Prozent), bei der PKC gar 76,7 Prozent (Renten: 14 Prozent). Der ­reine Aktienanteil (Brutto-Aktienquote) betrug bei der KPK 8,64 Prozent des Kapitalanlagenbestandes und bei der PKC 10,04 Prozent, so ­Keese. Das ist deutlich stärker am Kapitalmarkt orientiert als der Durchschnitt der deutschen Lebensversicherer. Die legten 2018 laut GDV das Geld der Vorsorgesparer zu 84,5 Prozent in Renten, aber nur zu 4,8 Prozent in Aktien an.

Doch zaubern können die Kassen angesichts verschärfter Sicherheitsanforderungen bei der Kapitalanlage auch nicht. Selbst große ­Pensionskassen müssen dem systemischen Risiko Tribut zollen. Marktbeobachter sprechen von Leistungskürzungen zwischen 12 und 25 Prozent. Auch Versicherer wie Allianz (2012/2016) oder Debeka (2014) hatten Leistungen in der bAV gekürzt (Verrentungsfaktoren). Kürzlich schreckte eine Auswertung des Policenaufkäufers Policen Direkt mit der Botschaft, dass bei 30 von 84 Lebensversicherern die erwirtschafteten Erträge aus der Kapitalanlage nicht ausreichen, um die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu bedienen. Diese Unternehmen müssten dafür Erträge aus Risiko und Verwaltung in die Rechnung einbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass dies auch auf Pensionskassen und Direktversicherungen dieser Häuser durchschlägt.

Kölner PK und Caritas bekommen offenbar die Kurve

Ende November haben die Mitglieder-­Vertreterversammlungen bei der Kölner und der Caritas-PK grünes Licht für den ­jeweiligen Jahresabschluss 2018 ­gegeben – und zwar jeweils ­einstimmig. Zu den Details:

Kölner PK (KPK): Das Geschäftsergebnis beläuft sich auf einen Betrag von 343.000 Euro, der dem Gründungsstock zugeführt wird. Die Kapitalanlagen erhöhten sich auf 353,71 Millionen Euro (+ 2,59 Prozent). Sie brachten Erträge von 10,7 Millionen Euro (+ 1,1 Millionen Euro) ein. Der Nettoertrag lag jedoch bei minus 106.000 Euro, was minus 0,03 Prozent Nettover­zinsung entspricht (2017: 2,57 Prozent). „Die negative Verzinsung ­ergibt sich aus Abschreibungen auf Wertpapiere, die bereits im ­Rahmen der Sanierung berücksichtigt wurden“, sagt Keese.

PK der Caritas (PKC): Das Geschäftsergebnis beläuft sich auf einen Betrag von 522.100 Euro, der der Verlustrücklage und somit den Eigenmitteln zugeführt wird. In die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 58.000 Euro eingestellt. Auch hier spricht Keese von einem soliden Ergebnis. Die ­Kapitalanlagen fielen auf 462,9 Millionen Euro (- 2,7 Prozent). Sie brachten Erträge von 21,6 Millionen Euro (- 3,38 Millionen Euro) ein. Der Nettoertrag lag bei minus 1,96 Millionen Euro, was minus 0,42 Prozent Nettoverzinsung entspricht. Dieser Wert lag 2017 bei minus 3,59 Prozent.

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