Bafin untersagt Steuerberater-Pensionskasse das Neugeschäft
Sanierungskonzept unzureichend. Deckung des Fehlbetrages weiterhin notwendig.
Die Bafin hat der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG das Neugeschäft untersagt. Dies teilte die Behörde in einer Meldung mit Verweis auf die Nichterfüllung der Solvabilitätskapitalanforderung mit. Bei der Pensionskasse war im vorläufigen Jahresabschluss 2018 durch die Verstärkung der Deckungsrückstellungen ein Fehlbetrag von rund 158 Millionen Euro entstanden. Den Sanierungsplan, den die Pensionskasse zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt hatte, sieht die Bafin als unzureichend an. Die Pensionskasse hatte im Juli dieses Jahres einen Finanzierungsplan zum Aufbau von Eigenmitteln vorgelegt, parallel dazu hatte sie einen Sanierungsplan entwickelt. Letzterer sieht vor, durch Herabsetzung der Leistungen an die Versicherten den Fehlbetrag zu beseitigen. Wie die Pensionskasse vergangene Woche mitteilte, ist dieser auch im nun eingetretenen Fall des Widerrufes der Geschäftserlaubnis umzusetzen, um den Fehlbetrag zu decken.
Der Pensionskasse wird damit der Abschluss neuer Verträge, die Erhöhung bestehender Verträge sowie die Aufnahme weiterer Personen in die Pensionskasse untersagt. Allerdings bestehen einige Ausnahmen bezüglich Verträgen mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, oszillierenden Beiträgen im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie bereits vertraglich vereinbarten dynamischen Erhöhungen von bestehenden Versicherungsverträgen.
Autoren: Tim BüttnerSchlagworte: Bafin | Pensionskassen
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