Recht, Steuer & IT
8. April 2019

EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen EbAV-II-Umsetzung eingeleitet

BMF-Referentenentwurf für VAG-Informationspflichtenverordnung. Aba kritisiert späte Veröffentlichung und Delegation an EIOPA.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Staaten aufgrund der EbAV-II-Umsetzung eingeleitet. Dieses Verfahren steht mutmaßlich in einem Zusammenhang mit der verzögernden Umsetzung der Verordnung zu Informationspflichten. Genaue Hintergründe sind nicht bekannt. Das BMF hatte am 25.03.2019 einen Referentenentwurf zur VAG-Informationspflichtenverordnung vorgestellt und bis zum 5. April zur Kommentierung eingeladen. Der Fachverband aba kritisiert die „späte Veröffentlichung des Entwurfs, die Übernahme zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe aus der EbAV-II-Richtlinie und eine unzureichende Nutzung des Umsetzungsspielraums, den die EbAV-II-RL bewusst für die Mitgliedstaaten vorsieht.“ Im Entwurf ist eine Delegation dieses Spielraums an die EIOPA und die Bafin vorgesehen. Außerdem würden viele Informationen bereits heute bereitgestellt, wodurch sich eine Dopplung mit Mehraufwand durch Kopieren ergebe.

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